Bezirksbeiräte Wallstadt

Die SPD – Bezirksbeiräte berichten – Juni 2023

Planungsstand zur Kindertagesstätte Mosbacher Straße / Amorbacher Straße

Aktuell ist der Stand so, dass die BBS in diesem Jahr in die Planungen und voraussichtlich einen städtebaulichen Wettbewerb einsteigen wird. Der Bauantrag wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2024 eingereicht werden können. Zeitgleich erfolgt derzeit die Trägerauswahl gemeinsam durch Stadt und BBS. Erste Gespräche mit interessierten Trägern wurden geführt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Kein neuer Wohnmobil-Stellplatz

Es ist nicht vorgesehen, einen neuen Wohnmobil-Stellplatz in Wallstadt zur Verfügung zu stellen. Der Wegfall der bisherigen Abstellmöglichkeiten auf dem ehemaligen Festplatz muss hingenommen werden, zumal es sich nicht um einen ausgewiesenen öffentlichen Parkplatz handelt und das Abstellen von Wohnmobilen und Anhängern von der Stadt lediglich geduldet wird.

Gefährliche Straßenquerung Alemannenstraße trotz ausgewiesenem Schulweg

Die Verkehrsplanungsabteilung wird sich dem Thema annehmen und prüfen wie die Querung an dieser Stelle verbessert werden kann. Aufgrund von Personalmangel bitten wir um Verständnis für eine längere Bearbeitungsdauer.

Zukunftsaussichten für Polizeireiterstaffel und Polizeihundeführerstaffel

Das Polizeipräsidium Einsatz plant die Verlegung der Polizeireiterstaffel an den Standort Bruchsal. Inwiefern diese Maßnahme bereits in den Haushalt des Landes Baden-Württemberg eingebracht wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Mit dieser geplanten Verlegung ist das derzeitige Gelände in MA-Straßenheim für eine alleinige Nutzung durch die Hundeführerstaffel zu groß. Zudem ist die Hundeführerstaffel derzeit noch auf 2 Standorte (Mannheim und Walldorf) verteilt. 

Eine Zusammenlegung an einem Standort wird derzeit vom Amt für Vermögen und Bau, Mannheim und Heidelberg geprüft. Ein Zeitplan für die Zusammenlegung ist uns eben so wenig bekannt, wie Informationen zu einer möglichen Anschlussverwendung für den Standort „Straßenheim“.

Möglichkeiten zur Entspannung der Verkehrssituation in Straßenheim

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung wird – wie bereits in der zitierten BBR-VzV0129/2022 dargestellt – zunächst den Enforcement-Trailer zum Einsatz bringen. Weitere Maßnahmen sind bisher nicht vorgesehen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die vier vorhandenen Display-Tafeln im gesamten Stadt-gebiet üblicherweise im näheren Umfeld von Grundschulen, Kindertagesstätten oder auch Spielplätzen eingesetzt werden, um nachhaltig auf das Geschwindigkeitsniveau einzuwirken. In der Ortsstraße befinden sich keine dieser Einrichtungen.

Ampel am Rathausplatz

Beim Abbiegen von der Oswaldstraße in die Mosbacher Str. am Rathausplatz wird regelmässig das rote Haltesignal für Autofahrer übersehen. Die Autofahrer sehen nach rechts und übersehen dabei, dass die Ampel rot anzeigt.

Letzten Donnerstag in einer Stunde von 3 Fahrzeugführern. 

Wir bitten zu prüfen, ob die Anzeige so gedreht werden kann, dass die Autofahrer beim Zufahren auf die Kreuzung das Signal bereits sehen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Oswaldstraße ist eine verkehrsberuhigte Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h. Es wird hier also aus einem untergeordneten Bereich in die Mosbacher Straße eingebogen. Beim Einbiegen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Wenn die Situation nicht zweifelsfrei zu überblicken ist, besteht die Pflicht vor dem Einbiegen anzuhalten.

Vor dem Einbiegen in die Mosbacher Straße ist die Einsehbarkeit auf den linken Signalgeber bereits gut gegeben (Foto an-bei). Davon unabhängig prüft der EB 76, ob der rechte Signalgeber so ausgerichtet werden kann, dass er von den Einbiegenden ebenfalls einzusehen ist.

Parkplatz Bücherbus freihalten

Dieser Parkstreifen ist bereits als Schulbus-Haltestelle ausgewiesen und zwar MI, 09:00 – 11:00 Uhr sowie FR, 12:00 – 14:00 Uhr. Zu diesen Zeiten gilt bereits ein absolutes Haltverbot aufgrund der vorhandenen Beschilderung. Sofern zu diesen Zeiten Fahrzeuge widerrechtlich geparkt sind, kann die Service- und Leitstelle des FB 31 (Kontaktdaten wie üblich) kontaktiert werden, mit der Bitte, die dort parkenden Fahrzeuge zu verwarnen. Außerhalb der angegebenen Zeiten darf geparkt werden. Es darf dort ein Fahrzeug z.B. Mittwochs bis 08:59 Uhr geparkt werden, insofern macht ein Agieren vor dieser Uhrzeit keinen Sinn.

Möglicherweise helfen „Höflichkeits-Hinweise“ an den Fahrzeugen, welche z.B. durch die Schulleitung an der Frontscheibe der geparkten Fahrzeuge angebracht werden könnten.

Umgang mit dem Personalmangel in Wallstadter Kinderbetreuungseinrichtungen

Auf der letzten öffentlichen BBR-Sitzung in Wallstadt wurde aus der Bevölkerung konkreter Personalmangel an Kinderbetreuungseinrichtungen mitgeteilt. Die Stadt möge in öffentlicher Sitzung berichten, wie hiermit umgegangen wird, ohne das Angebot zu reduzieren oder dessen Qualität zu verschlechtern. Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung kann grundsätzlich nur für die Betreuungseinrichtung in eigener Trägerschaft sprechen. […]

Im städtischen Kinderhaus Wallstadt kam es in diesem Jahr bislang an einzelnen Tagen zu Angebotsreduzierungen in Form verkürzter Öffnungszeiten. Die Mitarbeiter*innen vor Ort versuchen soweit wie möglich den Dienstbetrieb aufrechtzuhalten. Bei Angebotseinschränkungen achten die Einrichtungsleitungen darauf, das Krippen- und KigaAngebot so lange wie möglich sicherstellen zu können.

Der zuständige Fachbereich arbeitet intensiv daran, die vakanten Stellen schnellstmöglich nachzubesetzen. Der

Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich ist allerdings ein bundesweites Phänomen, das zunehmend auch alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Mannheim vor große Herausforderungen stellt. Die Stadt Mannheim unternimmt eine Vielzahl konkreter Maßnahmen, um die Personalsituation in den städtischen

Betreuungseinrichtungen zu stabilisieren. Hierzu zählt beispielsweise der Einsatz von Zusatzkräften in den

Einrichtungen, aber auch neue Wege der Personalakquise, wie das innovative Ausbildungsangebot „DirekteinstiegKita“ in Kooperation mit der Helene-Lange-Schule in Mannheim. […]

Parken Storchenstr. / westliche Einmündung der Komoranstraße

Der Kreuzungsbereich Storchenstraße / Kormoranstraße ist ausreichend dimensioniert und die beiden zuführenden

Straßen weisen im weiteren Verlauf einen üblichen Fahrbahnquerschnitt innerhalb einer Tempo-30-Zone auf. Bei am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen verbleiben in der Regel mindestens 3,00 m Restfahrbahnbreite, die ein Passieren dieser Stelle problemlos ermöglichen. Bei entgegenkommenden Fahrzeugen ist bekanntlich das Fahrzeug in der Wartepflicht, welches das Hindernis auf seiner Straßenseite hat.

Die Argumentation, dass Fahrzeuge, welche von der Storchenstraße nach rechts in die Kormoranstraße einbiegen, bei parkenden Fahrzeugen im Einmündungsbereich auf der Storchenstraße den rechten Gehweg überfahren müssen, kann nicht nachvollzogen werden.

Wie das Gremium schon selbst ausführt, handelt es sich bei einem 5-Meter-Kreuzungsbereich um ein absolutes Haltverbot. 

Eine ergänzende Beschilderung zur Verdeutlichung eines bestehenden Haltverbot stellt eine unzulässige

Doppelbeschilderung dar. Eine sogenannte Zick-Zack-Linie dient vorwiegend zur Verlängerung eines bestehenden Haltverbotes. Für diesen Kreuzungsbereich wird eine Verdeutlichung des 5-Meter-Kreuzungsbereich nicht als erforderlich angesehen.

Der Stadtteil Wallstadt wurde in den vergangenen Monaten zweimal wöchentlich kontrolliert; dies wird weiterhin so praktiziert. Eine flächendeckende, rund-um-die-Uhr stattfindende Kontrolltätigkeit durch das Außendienstpersonal des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung ist weder in Wallstadt noch in anderen Stadtbezirken umsetzbar. Im Rahmen dieser Kontrollen wird insbesondere behinderndes Parken sowie Parken in sicherheitsrelevanten Bereichen kostenpflichtig verwarnt.

Informationsfreiheit

Die Informationen zu allen vorstehenden Punkten stammen aus einer E-Mail der Stadtverwaltung an die

Bezirksbeiräte, die zunächst von Seiten der Stadt als vertraulich eingestuft wurde! Ohne Information an die Bevölkerung können die Bezirksbeiräte jedoch ihre Aufgabe nicht erfüllen. Daher hat SPD-Bezirksbeiratssprecher Thorsten Schurse der Stadt geantwortet:

Bei der Sitzung habe ich die Sitzungsleitung so verstanden, dass alle [oben] gegebenen Informationen veröffentlicht werden können. Dies entspricht dem Öffentlichkeitsgrundsatz und der Informationsfreiheit. So werde ich es also halten. Falls bei einzelnen der angesprochenen Punkte jedoch Geheimhaltung angeordnet wird, bitte ich um

Rückmeldung(en) dazu bis spätestens 30.04.2023 mit konkreter ausführlicher Begründung zu jedem einzelnem Fakt, welches geheim gehalten werden soll. Später eingehende Rückmeldungen oder Rückmeldungen ohne die erbetene konkrete ausführliche Begründung können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Rückmeldung der Stadt hierzu gab es bisher nicht, dies werten wir als Zustimmung zur Veröffentlichung.

Brief der SPD Bezirksbeiräte an den Oberbürgermeister zur Absage der öffentlichen Bezirksbeiratssitzung Wallstadt vom 10.05.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind nicht einverstanden mit der Absage der o. g. Sitzung. Lt. § 65 Abs. 3 Satz 2 GemO BaWü sind innerhalb eines Jahres mindestens drei Sitzungen des Gremiums durchzuführen. (Hier sind ausschließlich öffentlich durchgeführte Gremiensitzungen mit Protokollierung gemeint.)

Bitte benennen Sie bis spätestens 26. Mai 2023 einen Ersatztermin für die abgesagte Sitzung, der sinnvollerweise vor den Sommerferien liegen sollte. Vielen Dank im Voraus hierfür.

Mit E-Mail vom 27.04.2023 wurde erläutert, dass die Sitzung mangels Themen nicht stattfinden würde. Diese Begründung ist schon von daher unzutreffend, dass folgende Themen Bestandteil jeder Sitzung sind und in Wallstadt regelmäßig auf großes Interesse treffen:

            Stadtbezirksbudget – mündlicher Bericht über die Verwendung der Mittel,             Anfragen / Verschiedenes.

Bei der letzten Sitzung des Gremiums am 11.01.2023 war die Stadt sehr gelobt worden, die Sitzung trotz sehr kurzer

Tagesordnung durchzuführen, da etliche wichtige Punkte unter „Verschiedenes“ angesprochen, diskutiert und zum Teil bereits geklärt werden konnten. Auch aktuell gibt es wieder Punkte anzusprechen, die sich neu ergeben haben und nicht bis nach den Sommerferien warten können.

Daneben setzte die Stadt in der Vergangenheit wiederholt zusätzlich von sich aus wichtige aktuelle Themen mit an, etwa den BuGa-Sachstand. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb hier derzeit keine aktuellen Themen gefunden wurden – so wird aktuell der Radschnellweg-Zubringer zum Vogelstangsee gebaut mit neuen Entwicklungen z. B. für die angrenzenden Vereine und die PkW-Verkehrsführung an der Kreuzung Wingertsbuckel/Talstraße wurde unangekündigt geändert, einer Hauptroute nach Wallstadt.

Zum Thema „Sport und Kulturzentrum“ wurde in der Mail vom 03. 05.2023 mitgeteilt: es lag „bereits die Information vor, dass Seitens der Verwaltung eine Vorstellung auf der öffentlichen BBR Sitzung in Wallstadt am 10.09.2023 erfolgen wird. Daher wird dieses als Thema nicht in der Sitzung am 10.05.2023 behandelt.“

Dieses Thema wurde so jedoch gar nicht beantragt, sondern es wurde auf Vorschlag der SPD unter der Überschrift “ Wettbewerbsergebnis Kultur- und Freizeitzentrum mit Feuerwehrgerätehaus Wallstadt“ gebeten: “ Die Stadt möge in öffentlicher Sitzung das Wettbewerbsergebnis zum Kultur- und Freizeitzentrum mit Feuerwehrgerätehaus Wallstadt vorstellen und den weiteren Ablauf zur Realisierung des Vorhabens vorstellen.“ Dies ist wichtig, dringend und möglich. Sollte die Stadt keine Personalkapazitäten hierfür haben, wäre auch eine Vorstellung von Seiten des Bezirksbeirats selbst denkbar.

Zum Thema „Kinderbetreuung“ wurde in der Mail vom 03. 05.2023 mitgeteilt: es „wird angesichts der allgemeinen

Sachlage und der regelmäßigen Quartalsvorlage zum Stand der Kinderbetreuung und im Hinblick auf die personellen

Ressourcen im Fachdezernat eine öffentliche Behandlung als nicht zielführend erachtet. Bezirksbeirat und

Bevölkerung seien auf Grund der zahlreichen und intensiven Diskussionen zur Kinderbetreuung und der

Standortkonzeption auf dem aktuellen Stand.“ 

Auch dieses Thema wurde jedoch so gar nicht beantragt, sondern es wurde auf Vorschlag der SPD unter der Überschrift “ Umgang mit dem Personalmangel in Wallstadter Kinderbetreuungseinrichtungen“ gebeten: “ Auf der letzten öffentlichen BBR-Sitzung in Wallstadt wurde aus der Bevölkerung konkreter Personalmangel an

Kinderbetreuungseinrichtungen mitgeteilt. Die Stadt möge in öffentlicher Sitzung berichten, wie hiermit umgegangen wird, ohne das Angebot zu reduzieren oder dessen Qualität zu verschlechtern.“ Es erscheint unwahrscheinlich, dass konkreter Wallstadter Personalmangel in den Einrichtungen, die auf der letzten öffentlichen Sitzung angesprochen wurden, in den gesamtstädtischen Quartalsvorlagen behandelt wird – jedenfalls haben wir bisher hierzu nichts darin finden können und warten nun gespannt darauf.

Daneben ist die städtische Begründung hier aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und erinnert erschreckend an längst überwunden geglaubte Zeiten, als alle Fragen der Kinderbetreuung jahrelang überhaupt nicht auf

Bezirksbeiratssitzungen behandelt wurden, da sie als sogenanntes „stadtweites Thema eingestuft wurden. Diese Begründung war schon immer völlig inakzeptabel.

Inhaltlich bedauern wir die Absage der Sitzung aus den genannten Gründen sehr und sind verärgert, dass die wichtigen Punkte, die die SPD für die Sitzung angeregt hatte, der Bevölkerung vorenthalten bleiben. Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schurse

Sprecher der SPD-Bezirksbeiräte in Mannheim-Wallstadt Stellungnahme des Oberbürgermeisters: Sehr geehrter Herr Schurse, 

ich danke Ihnen für Ihren engagierten Einsatz für die Interessen Ihres Stadtbezirks, möchte Ihnen dazu aber nachfolgendes mitteilen: 

Mit dem Initiativrecht zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen genießt der Bezirksbeirat ein Privileg, das in dieser Form nicht einmal dem Gemeinderat zur Verfügung steht. Insofern ist es nicht als Eingriff in die Tagesordnung zu verstehen, wenn nach fachlicher Abwägung die Entscheidung getroffen wird, ein Anliegen nicht zu dem vom Bezirksbeirat gewünschten Zeitpunkt behandeln. In der vorbereitenden Sitzung vom 29.03.2023 wurden von vom Bezirksbeirat drei Anliegen als Tagesordnungspunkte vorgeschlagen. Grundsätzlich ergibt sich für den Bezirksbeirat kein Anspruch auf ein bestimmtes Antwortformat; analog zum Geschäftsgang der beratenden Ausschüsse ist es also möglich, Anliegen aus dem Bezirksbeirat ggf. auch mündlich zu beantworten. Die in der Sitzung vorgetragene

Stellungnahme der Verwaltung zum Anliegen Nr. 12: „Umgang mit dem Personalmangel in Wallstadter Kinderbetreuungseinrichtung“ wurde im Nachgang an die vorbereitende Sitzung von der zuständigen Bezirksbürgerserviceleitung zusätzlich per Mail an das Gremium versandt. Zum Anliegen Nr. 13:

„Wettbewerbsergebnis Kultur- und Freizeitzentrum mit Feuerwehrgerätehaus Wallstadt“ lag zur vorbereitenden Sitzung bereits die Stellungnahme der Verwaltung vor, dass eine Behandlung erst in der öffentlichen Sitzung am 13.09.2023 erfolgen kann. Das Gremium hat sich also wider besseren Wissens für die Behandlung im Rahmen der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2023 ausgesprochen. Die betreffende Sitzungsvorlage BBR-SV026/2023 können Sie hier nochmals nachlesen: https://buergerinfo.mannheim.de/rimafri/getfile.asp?id=8187788&type=do. Das Anliegen Nr. 19: „Aktuelle Situation in der Versorgung der Kinderbetreuung wurde von Ihnen im Verlauf der vorbereitenden Sitzung eingereicht und der BBR hat sich darauf verständigt, dass das Thema in der öffentlichen Sitzung vorgestellt werden soll. Die betreffende Sitzungsvorlage BBR SV027/2023 ist hier einsehbar: https://buergerinfo.mannheim.de/rimafri/getfile.asp?id=8186842&type=do

Zu Ihrer weiteren Kritik an der aus fachlicher Abwägung erfolgten Sitzungsabsage weise ich Sie gern auf § 11 Abs. Il der Geschäftsordnung für den Bezirksbeirat (GO BBR) hin. Dieser sieht vor, dass der Bezirksbeirat zu mindestens drei Sitzungen pro Jahr einzuladen ist. Weiter heißt es: „In der Regel werden in jedem Stadtbezirk drei öffentliche Sitzungen im Jahr abgehalten; zur Vorbereitung findet jeweils eine nichtöffentliche Sitzung statt.“ Dies bedeutet also, dass allein mit den vorbereitenden Sitzungen die erforderliche Mindestzahl erreicht ist. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es nicht die Zielsetzung der Verwaltung ist, öffentliche Sitzungen abzusagen; andererseits halte ich es aber auch nicht für sinnvoll, ohne Vorliegen qualifizierter Beratungsgegenstände ein Gremium zu einer Sitzung einzuladen. Die Verwaltung platziert ihrerseits nur dann Themen im Bezirksbeirat, wenn eine öffentliche Behandlung angezeigt ist. Eine Sitzung nur mit den Berichten zum Stadtbezirksbudget und Anfragen/Verschiedenes mag Ihnen  attraktiv erscheinen, ist aber nicht zielführend, da davon auszugehen ist, dass der überwiegende Teil (der dort angesprochenen Fragen wegen des Fehlens der Fachverwaltung nicht unmittelbar beantwortet werden könnte. Aus den genannten Gründen muss ich auch. Ihrem Wünsch nach einem Ersatztermin eine Absage erteilen. Mit freundlichen Grüßen  Dr. Peter Kurz 

Einschätzung der SPD-Bezirksbeiräte:

Warum die Verwaltung nicht in der Lage ist, zum Ergebnis des Architektenwettbewerbs zum Kultur- und Sportzentrum zeitnah zu informieren, wird nicht begründet und erscheint nicht einsichtig. Dies hätten etwa auch die Bezirksbeiräte selbst übernehmen können. 

Auch die Kinderbetreuung wiederum ist ein so wichtiges und brennendes Thema, dass die Öffentlichkeit gar nicht oft genug unterrichtet werden kann.

Dass die vorbereitenden Sitzungen von Seite der Stadtspitze als vollwertige Bezirksbeiratssitzungen betrachtet werden, überrascht. Sie sind nämlich generell nichtöffentlich und bisher ohne Protokollierung, was beides so in der Gemeindeordnung nicht für Bezirksbeiratssitzungen vorgesehen ist.

Daneben hat die Absage von öffentlichen Sitzungen weitere unerfreuliche Konsequenzen. Der Bezirksbeirat hatte etwa vereinbart, am Rande der Sitzung über Budgetanträge zu beschließen, was bei der Absage nicht beachtet wurde. Nun können die Anträge erst viel später entschieden werden, während die Antragsteller warten. Und Anregungen aus der Bevölkerung sowie wichtige Themen, die sich erst nach der vorbereitenden Sitzung ergeben haben, können gar nicht berücksichtigt werden.

Nächtlicher Lärm aus Sportanlagen zwischen Wallstadt und Vogelstang

In letzter Zeit gab es mehrfach Beschwerden von Anwohnern der Mosbacher Straße und der Klingenberger Straße zu nächtlichem Lärm aus den Sportanlagen zwischen Wallstadt und Vogelstang. Der KOD war zu den betroffenen Zeiten meist nicht erreichbar. Die Polizei sei manchmal erst nach Stunden erschienen und hätte dann nur kurze Besserung von wenigen Minuten bis Stunden gebracht. In dem Bereich gibt es eine Reihe von Vereinen, die städtische Flächen nutzen. Kann die Stadt bei den Vereinen für Sensibilisierung sorgen, um eine Besserung zu erreichen? Stehen der Stadt weitere Möglichkeiten zur Verfügung, hier für mehr nächtliche Ruhe zu sorgen, etwa in ihrer  Eigenschaft als Verpächter?

Stellungnahme der Verwaltung mit angegebenem Antwortdatum 20.07.2022, versandt am 15.05.2023:

Es handelt sich hier um Gelände, welches die Vereine von der Eigentümerin, der Stadt Mannheim, gemietet haben.

Der Vermieter kann hier, wie bei jedem anderen Mietobjekt, privatrechtlich nicht eingreifen. Die Ordnungskräfte des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung kontrollieren in der Saison regelmäßig die Vogelstangseen. Die Streifengänge finden auch in den späteren Abendstunden statt. Zudem werden die umliegenden Straßen regelmäßig in Bezug auf die dortige Parksituation kontrolliert. Eine lückenlose Bestreifung ist wie auch andernorts auf Grund der Aufgabenvielfalt und der derzeitigen Personalausstattung jedoch nicht möglich. Der Fachbereich Bau und

Immobilienmanagement kann als Verwalter der jeweiligen Pachtverträge in solchen Fällen nicht direkt eingreifen, weil er keine Handhabe zum Eindämmen von Lärm auf Grundlage der Flächenverpachtung hat und auch keine Vereinbarungen mit den Vereinen treffen kann, die nicht überprüft werden können. Wenn ein Störer bekannt ist, meldet der Fachbereich Bau und Immobilienmanagement dieses Vorkommnis an den Fachbereich Sport und Freizeit, um gütlich auf die Vereine einzuwirken. Der Fachbereich Sport und Freizeit wird die Vereine deswegen anschreiben, um auf das Problem aufmerksam zu machen und um Mitarbeit zu bitten. Eisenhauer

Verkehrskonzept für die Storchenstrasse 

Aufgrund der inzwischen teilweise chaotischen Verkehrs- und Parksituation in der Storchenstrasse 

bitten wir um einen Lösungsvorschlag von seitens der Stadt. – Aus einer gegebenen mündlichen Stellungnahme (s.o.) geht kein Lösungsvorschlag hervor, sondern nur, dass keine öffentlichen Parkstände angeboten werden können, was bedeutet das? Es soll nicht nur auf die Parkstände eingegangen werden sondern auf ein Konzept, das die Situation vor Ort insgesamt betrachtet.

Stellungnahme der Verwaltung:

Wie bereits in der mündlichen Stellungnahme erwähnt, können keine Parkstände entlang der Storchenstraße im öffentlichen Raum angeordnet werden. Die Verwaltung ergänzt die Gründe, weshalb eine Anordnung nicht realisierbar ist. Der bestehende Linienbus benötigt im Kurvenbereich und an den Haltestellen den notwendigen Raum zum

Befahren der Storchenstraße. Hierzu sind die Haltestellen sowie die Kurvenbereiche (Schleppkurven),

Sichtbeziehungen auf den Gegenverkehr und dem Begegnungsfall freizuhalten. Des Weiteren befinden sich entlang der Storchenstraße auf privaten Grundstücken viele Zu- und Ausfahrten, die eine Anordnung von Parkständen zusätzlich einschränken. Die Storchenstraße ist mit rund 5,50 m Fahrbahnbreite für einen Begegnungsfalls Bus/Pkw bereits schmal dimensioniert und besitzt eine kurvige Charakteristik. Eine Schaffung von Parkständen halbseitig auf dem Gehweg ist aufgrund der schmalen Breiten ebenfalls nicht möglich. Fazit: Die Stadtverwaltung kann in dem zur Verfügung stehenden öffentlichen Raum aufgrund der o. g. Gegebenheiten kein Konzept zum Thema Parken entwickeln.

Eisenhauer

Ergebnis Ortstermin Bahnübergang Schulzenstraße –Wertheimer Straße

Im Ortstermin […] wurden verschiedene mögliche Maßnahmen zum Ausbau des BÜ vorgeschlagen. Dabei wurde festgestellt, dass es keinen Anlass gibt, größere Sofortmaßnahmen seitens des EIU durchzuführen, da die Anlage betriebssicher ist. Auf Anregung des BBR wurde bereits nach dem Ortstermin die Höhe eines Schilds zur

Verbesserung der Sichtverhältnisse angepasst. Die Versetzung von weiteren Schildern wurde vor Ort ausgeschlossen (bspw. Andreaskreuz: muss zur Laufrichtung abgestimmt sein und stellt kein Sichthindernis dar – das versetzte Schild war etwas kritischer).

Die vom BBR vorgeschlagenen Maßnahmen waren darüber hinaus:

Verlängerung Schließzeiten (Versetzung Einschaltkontakte): Die Einschaltkontakte müssten jeweils vor den

Haltepunkten Wallstadt Ost und Wallstadt Bahnhof gelegt werden. Durch die Fahrgastwechselzeiten am jeweiligen Haltepunkt würden die Rotzeiten wesentlich länger ausfallen, so dass die Akzeptanz des Rotlichts am BÜ nur im geringen Maße gegeben wäre (weniger Sicherheit). technische Sicherung mit Schranken: die Einschaltkontakte müssten hier auf jeden Fall versetzt werden, die Problematik wäre ähnlich wie beim ersten Vorschlag. Außerdem wäre es in diesem Fall eine wesentliche Änderung mit den entsprechenden planrechtlichen Auswirkungen.

Anpassung Lautstärke der Akustik: wurde […] schnell verworfen.

Anpassung der Querung zu einer rechtwinkligen Querung (aktuell als Z-Querung): die Räumstrecke könnte hierdurch etwas verkürzt werden, ist aber mit einem baulichen Aufwand verbunden. Das wäre erst im Rahmen der mittelfristigen Erneuerung der technischen Sicherung zu prüfen.

            Protokoll der rnv

Pfosten vor Kindergarten „Storchennest“ in der Storchenstraße

Hier wurden inzwischen auf unsere Anregung Pfosten zur Sicherheit der Kinder auf dem Gehweg aufgestellt.

Gehweg entlang der Römerstraße zwischen Wallstadt und Vogelstang

Entlang der Römerstrasse verläuft ein Weg von der Vogelstang in Richtung Wallstadt, der hauptsächlich von

Mitgliedern (Kinder und Jugendliche) der Sportvereine SSV Vogelstang, Feldbogen und Blasrohrschützen Mannheim

2014 e.V., Tennisgemeinschaft Vogelstang, Reiterverein Vogelstang-Wallstadt und des SpVgg Wallstadt entlang der Römerstrasse und Auf Den Ried benutzt wird. Der Weg ist auch ein Verbindungsweg von Vogelstang nach Wallstadt, der täglich von Spaziergängern, Personen mit Kinderwagen und Personen im Rollstuhl frequentiert wird. Auch ist der Fußweg die Verbindung vom Parkplatz für den Vogelstangsee zum See selber. Leider ist dieser Fuβweg ein schmaler Trampelpfad, der nicht ausreichend befestigt, nicht breit genug und zu meisten Zeiten von der seitlichen Hecke so überwachsen ist, dass seine Nutzung fast unmöglich ist. Täglich ist zu beobachten, wie Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier sind es meistens Kinder U16 auf dem Weg zum Sport (auch oft in Gruppen), Mütter mit

Kinderwägen und Personen mit Rollstühlen. Im Winter, wenn es dunkel ist, oder unter schlechten

Witterungsbedingungen sind diese für die Autofahrer nicht sichtbar und es entsteht hier eine gefährliche

Verkehrssituation, denn um den Personen auf der Fahrbahn auszuweichen, muss der Autofahrer auf die

Gegenfahrbahn ausweichen. Der BBR Vogelstang schlägt daher vor, im nächsten Haushalt Mittel einzustellen, so dass der bereits von Wallstadt kommend, ausgebaute Fußweg entlang der Römerstraße bis zur Pommernstraße weiter befestigt und ausgebaut wird.  Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Frühjahr 2023 wird in der Römerstraße der Gehweg auf Wallstadter Seite bis zum Eleonore und-Otto-Kohler-Haus baulich hergestellt. Für die Planung und den Bau des weiterführenden Gehwegabschnitts vom Eleonore-und-Otto Kohler-Haus bis nach Vogelstang liegt dem Eigenbetrieb Stadtraumservice kein Auftrag vor. Die Maßnahme ist daher im aktuellen und auch kommenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs nicht budgetiert. Im Rahmen der

Etatberatungen 2023 hat Herr Oberbürgermeister eine Prüfung des Anliegens durch die Verkehrsplanung zugesagt         Prof. Dr. Pretzell

Ergebnisse von Messungen eines Seitenradaranalysesystem in Wallstadt. Verstoßquote von 40%

Die Verkehrsüberwachung informierte die SPD-Bezirksbeiräte am 03.11.2021 bezüglich einer Bürger-Anregung an die SPD für Geschwindigkeitskontrollen in der Osterburker Straße in Wallstadt: „Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer

Information wird ein verdeckt messendes Seitenradaranalysesystem angebracht, welches über 24 Stunden in einem 7

Tagezeitraum die Verkehrsbelastung unter Einbeziehung aller Fahrzeugklasse, der Fahrtrichtungen, der gefahrenen Geschwindigkeiten, der Wochentage und die Uhrzeiten dokumentiert. Die Anbringung dieses Gerätes wird im Laufe der Kalenderwoche 45 realisiert werden. Nach Auswertungen der vorliegenden Daten dieses Überwachungsgerätes, werden dann die für die Örtlichkeit möglichen Überwachungsmaßnahmen getroffen.“ Zu welchen Ergebnissen führte die Datenauswertung? Gibt es andere Stellen in Wallstadt, bei denen zuletzt ähnliche Messungen durchgeführt wurden und welches waren gegebenenfalls dort die Ergebnisse?

Stellungnahme der Verwaltung:

Das verdeckt erfassende Analysegerät (Impactor) wurde im Juni 2022 auf Höhe der Osterburker Straße 17 innerhalb der Tempo-30-Zone angebracht. Bei einer vorherigen Anbringung in 2022 wurde das Erfassungsgerät durch Unbekannte im Rahmen eines Vandalismus-Angriffes an der Datenerhebung gehindert. Die bis zu diesem Vorfall dokumentierten Falldaten waren nicht verwertbar, weshalb im Nachgang nochmals die Messung im Juni 2022 realisiert worden war. Im Messzeitraum konnten in der Osterburker Straße deutlich überdurchschnittlich hohe Verstoßzahlen ermittelt werden – bei insgesamt 4.999 Fahrzeugbewegungen wurden 1.983 Verstöße (39,7 %

Verstoßquote) dokumentiert. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung überwacht die Osterburker Straße seit vielen

Jahren im Rahmen der turnusmäßigen Regelüberwachung und wird dies auch weiterhin durchführen. Die bisherigen Kontrollen in 2022 weisen eine Verstoßquote von 4,2 % auf. Zu berücksichtigen ist grundsätzlich, dass ein eher unscheinbarer Impactor weniger wahrgenommen wird als ein Messfahrzeug mit Messtechnik und Personal. Ob eine augenscheinlich auffälligere Messstelle der Grund für die unterschiedlichen Ergebnisse darstellt, lässt sich im Nachhinein schwer aussagen. Die Diskrepanz zwischen Impactor-Messung und bisheriger mobiler Kontrollen lässt sich nicht nachvollziehen. Um auf das Geschwindigkeitsniveau in der Osterburker Straße nachhaltig einzuwirken, wird der kürzlich beschaffte, vierte semi-stationäre Enforcement-Trailer demnächst für die Dauer von mindestens zwei

Wochen zum Einsatz kommen. Der ursprünglich in der BBR-VzV0093/2022 angekündigte Impactor-Einsatz im Kreuzungsbereich Römerstraße / Herrmannstraße lässt sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisieren, eine Anbringung ist dort nicht möglich. Die Römerstraße ist aufgrund des dort verlaufenden Schulweges der Wallstadtschule seit Jahren in die Überwachungsmaßnahmen des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung im

Rahmen der Schulwegüberwachung eingebunden. Der dort im Januar 2022 angebrachte Impactor hat bei 10.418 Fahrzeugbewegungen insgesamt 2.293 Verstöße dokumentiert, was einer Verstoßquote von 22 % entspricht. Der überwiegende Anteil der Verstöße erstreckt sich auf Überschreitungen im Geschwindigkeitsbereich von bis zu 10 km/h über der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Ergänzend zu den dort regelmäßig erfolgenden Geschwindigkeitskontrollen befindet sich seit Mai 2021 eine Displaytafel unmittelbar vor der Schule in der Römerstraße 29, um die Verkehrsteilnehmenden durch die Begriffe „Langsam“ bei überhöhter sowie „Danke“ bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit hinsichtlich ihres Fahrverhaltens zu sensibilisieren. Specht

Ergebnisse eines mobilen Blitzers in der Ortsstraße in Straßenheim: Verstoßquote von 49%

Mit BBR-VzV0261/2021 erging folgende Stellungnahme der Verwaltung: Um die vom Gremium wahrgenommenen

Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verifizieren und die am stärksten betroffenen Tageszeitfenster zu ermitteln, hat der Fachbereich Sicherheit und Ordnung in der Ortsstraße an geeigneter Stelle ein verdeckt erfassendes Gerät installiert. Nach Auswertung der Daten werden je nach Ergebnis gemeinsam mit eventuell anderen zu beteiligenden Dienststellen geeignete Lösungsmöglichkeiten gesucht, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Wir bitten um Information über den Sachstand. Bezugnehmend auf die mündliche Stellungnahme des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zu dieser Anfrage, bittet der Bezirksbeirat um zeitnahe Messungen und Mitteilung der Ergebnisse.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das verdeckt erfassende Analysegerät (Impactor), welches im Frühjahr 2022 auf Höhe der Ortsstraße 5 angebracht war, hatte seinerzeit überdurchschnittlich hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen ermittelt. Bei 4.151

Fahrzeugbewegungen innerhalb eines Zeitraumes von einer Woche wurden insgesamt 2.039 Verstöße registriert, was einer sehr hohen Verstoßquote von rund 49 % entspricht. Bei einer im Dezember 2022 durchgeführten mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden innerhalb einer Stunde sieben Fahrzeuge erfasst. Hierbei hat ein

Verkehrsteilnehmender die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten und wurde mit 39 Km/h gemessen. Die Verstoßquote dieser Kontrolle betrug 14, 3 %. Im Januar 2023 erfolgte eine weitere einstündige

Kontrollmaßnahme. Hier passierten 58 Verkehrsteilnehmende die Messstelle, wovon ein Fahrzeug die

Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einhielt. Dieser Fahrzeugführende war mit 41 Km/h unterwegs, die

Verstoßquote betrug bei dieser Messung 1,7 %. Die Ortsstraße weist fast durchgängig gerade Streckenabschnitte auf, welche die Einrichtung von Messstellen nicht gerade begünstigen. Ein eher unscheinbarer Impactor wird weniger wahrgenommen als ein Messfahrzeug mit Messtechnik und Personal. Ob eine augenscheinlich auffälligere Messstelle der Grund für die unterschiedlichen Ergebnisse darstellt, lässt sich im Nachhinein schwer aussagen. Die enorme Diskrepanz zwischen Impactor-Messung und mobiler Kontrolle ist zumindest nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund wird der kürzlich beschaffte, vierte semi-stationäre Enforcement-Trailer für die Dauer von mindestens einer Woche in der Ortsstraße zum Einsatz kommen, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Der BBR wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis dieser Trailer-Messungen informiert.

            Dezernat I, ohne Zeichnung

Nahverkehrsplanung

Zum Nahverkehr für die Gemarkung Wallstadt soll die aktuelle Situation dargestellt und perspektivische

Verbesserungen für die nächsten Monate und Jahre aufgezeigt werden. Die Nahverkehrsplanung ist unseres Wissens bei Dez V angesiedelt. Es wird gebeten, die dort zuständigen Personen für einen weiteren Austausch zu benennen.

Insbesondere sollte nicht die hauptsächlich betriebswirtschaftlich begründete Sichtweise von Dez I

(Beteiligungsmanagement) und rnv (beauftragtes Unternehmen) vorgetragen werden, sondern die städtischen Ziele für den Ausbau des Nahverkehrs und den verbesserten Klimaschutz in Mannheim auf Wallstadt heruntergebrochen werden. Ohne die folgenden Maßnahmen können diese Ziele aus unserer Sicht nicht erreicht werden: Zuletzt gab es massive Linieneinschränkungen. Wann werden diese überwunden sein? Wann ist der seit langem vom Bezirksbeirat geforderte ganztägige 10-Minutentakt auf der kombinierten Linie 5a/15 möglich? Wann wird das Bediengebiet für den Personenshuttle FIPS auf Wallstadt und Feudenheim ausgeweitet? Ansonsten würde eine andere Möglichkeit benötigt, von Wallstadt zum Wallstadter Ortsteil Straßenheim zu kommen, der derzeit öffentlich überhaupt nicht erreichbar ist von Wallstadt. Wann wird der Busverkehr für Wallstadt neu konzipiert? Es stehen an: die Anbindung des gerade neu entstehenden Kultur- und Sportzentrums, die Anbindung an Kurpfalzzentrum und die Ortsmitte von Vogelstang (auch für Vogelstängler Besucher des Wallstadter Friedhofs). Daneben gibt es den Nachtbus 50, der bisher ausschließlich eben nachts eine annehmbare Verbindung aus Neckarau über Feudenheim und Wallstadt nach Waldhof ermöglicht. Es werden jedoch auch tagsüber Busse auf dieser Linie benötigt und auch in der Gegenrichtung, die bisher nicht bedient wird. Eine PkW-Fahrt auch Wallstadt nach Neckarau dauert meist unter 20 Minuten, hier ist der Nahverkehr bisher tagsüber nicht ansatzweise eine vernünftige Alternative. Welche verbesserten Verbindungen sind in den Nebenverkehrszeiten sowie in der Nacht und an Wochenenden/Feiertagen geplant und jeweils ab welchem Jahr? 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung nimmt zu den angefragten einzelnen Themen wie folgt Stellung: 

Aktuelle Situation des Nahverkehrs in Wallstadt: Aktuell gibt es Angebotsreduzierungen im Stadtbahn- und

Busverkehr der rnv wegen hohem Krankenstand beim Fahrpersonal und schwieriger Ersatzteillage im

Fahrzeugbereich. Es handelt sich hierbei um eine Reduzierung von 5% des Angebots, so dass 95% der Leistung weiter angeboten wird. Die Einstellung ist bis auf weiteres vorgenommen, um ein planbares Angebot für die Fahrgäste vorzuhalten und diese mit keinen Fahrtausfällen bzw. möglichst wenigen ungeplanten Fahrtausfällen zu konfrontieren. Wir können derzeit nicht absehen, wann sich die Personalsituation und Ersatzteillage so entspannt, dass verlässlich das bisherige Angebot der Linie 15 gefahren werden kann. Wallstadt ist allerdings direkt nur von der Einstellung der Stadtbahnlinie 15 betroffen. Die Linie 15 musste aus den genannten Gründen am 07. November eingestellt werden. Auswirkungen auf den Stadtbahnverkehr in Wallstadt hat zusätzlich die Baumaßnahme an der Bensheimer Straße, wo die Neubaustrecke in das Wohngebiet Franklin an die Gleise der Linie 5 angebunden wird. Die erforderliche eingleisige Befahrung des Streckenabschnitts an der Bensheimer Straße durch die Linie 5 hat auch Auswirkungen auf das Betriebskonzept der Linie 5A. Am den Verkehrstagen von Mo.-Fr. muss zwischen 9 Uhr und 15 Uhr in Käfertal zur

Fahrt in Richtung Innenstadt umgestiegen werden. Die Fahrplanlagen mussten angepasst werden. Die

Baumaßnahme soll aber bis Mitte März 2023 angeschlossen sein. Bedienung von Wallstadt ganztägig im 10-Min.Takt – Zum angefragten ganztägigen 10-Min.-Takt im Stadtbahnverkehr wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anfragen BBR-VzV0056/2021 und BBR-VzV0264/2021 verwiesen. Die Fahrgastzahlen der Fahrten in den Zeiträumen mit 20-Min.-Takt werden regelmäßig ausgewertet und zeigen auch im Herbst 2022 keinen Handlungsbedarf.

On-Demand-Shuttle fips: Erweiterung des Bediengebiets auf Wallstadt und Feudenheim Der Ortsteil Straßenheim liegt bereits im Bediengebiet von fips. Der Anschluss an den ÖPNV ist in Käfertal und Vogelstang zu den

Stadtbahnlinien 5, 5A, 7 und 15, sowie zu verschiedenen Buslinien möglich. Auch Fahrten von und nach Wallstadt sind mit Umstieg z.B. in Vogelstang-West möglich. Es wird aktuell untersucht, ob und wo das fips-Bediengebiet erweitert werden kann. Hierbei wird auch eine Ausweitung auf Wallstadt in die Betrachtung einbezogen. Ein

Abschluss der Prüfung wird Ende des ersten/Anfang des zweiten Quartals vorgesehen. Ein Umsetzungstermin könnte bei positiver Prüfung im weiteren Verlauf des Jahres 2023 in Betracht kommen, wenn ausreichend Finanzierungsmittel und ein entsprechender Beschluss Gemeinderat gefasst wird. 

Neukonzeption Busverkehr Wallstadt: Eine Veränderung des Busverkehrs in Wallstadt ist kurzfristig nicht vorgesehen. Die Erschließung des Ziels „neue Kultur- und Sporthalle Wallstadt“ ist mit der Bushaltestelle Normannenstraße (Entfernung Luftlinie < 200m) grundsätzlich nach den Vorgaben des Nahverkehrsplan gegeben. Eine Realisierung der „Kultur- und Sporthalle“ ist vor 2024 nicht vorgesehen.

Die Verbindung zwischen Vogelstang und Wallstadt Friedhof wurde bereits 2015 in der Anfrage BBR-VzV0224/2015 angeregt. Die Stellungnahme der Verwaltung aus 2015 ist auch heute noch sinngemäß gültig. Zwischen Vogelstang und Wallstadt besteht ein dichtes Verkehrsangebot mit den Linien 7 (tagsüber im 10-Min.-Takt) bis Vogelstang West und Umsteigemöglichkeit zu den Linien 5A und 15 (tagsüber in den Hauptverkehrszeiten alle 10 Minuten, außerhalb alle 20 Minuten). Ab Wallstadt Ost ist der Friedhof mit einem Fußweg von ca. 400m zu erreichen. Alternativ und mit kürzerem Fußweg ab Wallstadt Ost mit der Buslinie 57 bis zur Haltestelle Wallstadt Friedhof. 

Weitere Verbesserungen im ÖPNV-Angebot: Das Angebot zu den Schwachverkehrszeiten ist mit einem 20

Minutentakt zwischen ca 21.00 Uhr und 0.00 Uhr werktäglich im Stadtbahn und den wichtigsten Buslinien bereits sehr dicht ausgebaut. Ebenso wird an den Wochenenden (Fr/Sa, Sa/So) eine durchgehende stündliche Verbindung angeboten, so dass ein durchgehendes Angebot an diesem Wochenende besteht. Das Potential eines weiteren Ausbaus insbesondere einer durchgängigen Bedienung wird als gering angesehen. Im Rahmen einer möglichen

Ausweitung von fips wird neben einer Ausweitung des Bedienungsgebietes auch, ggf alternativ, ein durchgehender

Nachtverkehr geprüft. Der Bedarf für ein ÖPNV ist zwischen 0 und 5 Uhr Werktags jedoch gering, allerdings könnte sich ein Potential an Wochenenden bei einer Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet (Fr/Sa und Sa/So) ergeben. Ein Umsetzungstermin könnte bei positiver Prüfung im weiteren Verlauf des Jahres 2023 in Betracht kommen, wenn ausreichend Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen und ein entsprechender Beschluss im Gemeinderat gefasst wird. Die strategische Planung des Angebots- und Qualitätsangebots erfolgt verwaltungsintern bei der MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH als Aufgabenträgerorganisation. Specht

Blumenstadtteil Wallstadt

In Wallstadt gibt es neben einigen größeren Flächen zahlreiche kleinere, die zwar teilweise begrünt sind, aber in der Trockenperiode durch Wassermangel mehr braun als grün wirken. Die BUGA könnte genutzt werden, um eine Initiative „BUGA 2023 – Wallstadt erblüht“ anzustoßen. Ziel wäre, mehr blühendes in den Stadtteil zu bringen. Standorte temporär mit blühenden Stauden zu bepflanzen, bspw. Baumscheiben, breite Bürgersteige, Hausecken, bienen- und insektenfreundliche Flächen anzulegen. Um diese Idee praktisch umzusetzen, schlagen wir als

Initialzündung eine Präsentation der Stadtgärtnerei an einem Markttag im Februar 2023 vor, rechtzeitig vor der BUGA, mit Pflanzbeispielen und der Verteilung von bspw. hochwertigem Bio-Saatgut für Wildblumenwiesen von der Stadtgärtnerei. Die Kosten der Samentüten könnte der BBR aus seinem Budget übernehmen. Die Stadt hatte außerdem angeboten, für eine Erstbepflanzung von bspw. Baumscheiben kostenfrei Pflanzen abzugeben, wenn Bürger die Pflege übernehmen. An Folgemarkttagen bis April 2023 könnte jeweils ein BBR-Mitglied für diese Aktion werben. Ein Flyer mit Anmeldeformular (Name, Adresse und Ort der Pflanzung), der sowohl die Initiative beschreibt als auch die Bereitschaft beinhaltet, sich um diesen Standort zu kümmern (bewässern, Unkraut entfernen). Die Aktion hätte für alle Beteiligten Vorteile. Die Stadt gewinnt Bürger die bereit sind sich zu engagieren, der BBR wird positiv wahrgenommen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Eigenbetrieb Stadtraumservice dankt dem BBR Wallstadt für seine Vorschläge. Es geht um mehr Grün in

Wallstadt und um mehr Blütenpracht, besonders im Jahr der Bundesgartenschau. Die Idee dahinter: Wenn viele Menschen in Wallstadt an vielen Orten eine blühende Bepflanzung anlegen, entsteht in Summe ein großer Gewinn für das Stadtbild und die Insektenwelt. Für das Gärtnern bieten sich insbesondere Flächen auf Wohngrundstücken an, z. B. Balkone, Vorgärten, Garagendächer, Fenstersimse. Auch Baumscheiben und öffentliche Grünflächen kommen grundsätzlich in Frage. Hier ist nur wichtig, dass vorher vom EB Stadtraumservice geprüft wird, ob die Fläche geeignet ist. Zusätzliche Blühpflanzen und deren Pflege durch Bürger*innen werten die öffentlichen Grünflächen optisch auf und können ein Beitrag zur Artenvielfalt sein. Um das Gärtnern auf privaten Grundstücken, auf Balkonen, in Vorgärten usw. zu bewerben, organisiert der EB Stadtraumservice jedes Jahr den „Blumenschmuckwettbewerb“. 2023 werben wir gemeinsam mit der Bundesgartenschau für den Blumenschmuckwettbewerb. Nähere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.mannheim.de/blumenschmuck. Der EB Stadtraumservice würde sich über die Unterstützung des BBR Wallstadt bei der Bewerbung des Blumenschmuckwettbewerbs freuen. Dazu werden ab April 2023 gerne Plakate, Flyer (auf Papier und digital) und Samentüten zur Verfügung gestellt. Ab Mai 2023 können sich alle Mannheimer*innen auf der oben genannten Website zum Wettbewerb anmelden. Auch bei der Werbung für

Patenschaften (Baumscheiben und Grünflächen) freuen wir uns über Unterstützung und stellen gerne Flyer zur

Verfügung. Über www.mannheim.de/gruentaten  finden Interessierte ein Formular, mit dem sie ihr Interesse an einer

Baumscheibenpflege melden können.Eine Präsenz von Fachkräften in den Stadtteilen zur Beratung, z. B. an

Markttagen, ist aus personellen Gründen leider nicht möglich. In den letzten Jahren hat der EB Stadtraumservice Menschen, die sich für eine Baumpatenschaft neu angemeldet haben, als kleines Dankeschön und als Motivation

Stauden zur Verfügung gestellt. Im BUGA-Jahr 2023 soll die Ausgabe von geeigneten Pflanzen fortgesetzt werden. Wenn gewünscht, kann in einer BBR-Sitzung ausführlich über Patenschaften für Baumscheiben und Grünflächen sowie über den Blumenschmuckwettbewerb informiert werden. Prof. Dr. Pretzell

Entnommene Bäume entlang der Trasse des geplanten Radschnellwegs

Entlang der Trasse des geplanten Radschnellwegs wurden 8 Bäume entnommen, die von Bürgern gespendet wurden. Der Bezirksbeirat möchte wissen, ob die Baumspender darüber informiert wurden, was mit den Bäumen geschehen ist und ob es Ersatzpflanzungen gibt. Stellungnahme der Verwaltung:

Insgesamt sind neun Bäume vom Bau des Radeschnellwegs betroffen. Sieben Esskastanien wurden verpflanzt und stehen jetzt nördlich des Festplatzes, nicht weit von ihrem ursprünglichen Standort. Der EB Stadtraumservice hat mit den betroffenen Baumspender*innen Kontakt aufgenommen und ihnen den neuen Standort ihres Baumes mitgeteilt bzw. Ersatz angekündigt. Der Bau des Radschnellwegs wird von der Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH koordiniert. Aufgrund unzureichender Kommunikation zwischen der BUGA 23 und dem EB Stadtraumservice wurden die Spender*innen leider erst informiert, als die Bäume schon verpflanzt bzw. gefällt waren. Der EB Stadtraumservice hat sofort nach Kenntnisnahme bei allen betroffenen Spender*innen für dieses Versäumnis um Entschuldigung gebeten. Mit weiteren Entfernungen oder Verpflanzungen von Bäumen ist laut BUGA 23 nicht zu rechnen. Die verpflanzten Bäume werden in den nächsten Jahren beobachtet. Sollten Bäume aus dieser Gruppe nicht gut anwachsen, werden sie ebenfalls ersetzt. In diesem Fall informiert der Stadtraumservice die jeweiligen Spender*innen. Ende 2022 haben sich der EB Stadtraumservice und die BUGU 23 nochmals abgestimmt, um die Eingriffe in den Baumbestand im Bürgerpark so gering wie möglich zu halten. Sofern diese Eingriffe nicht zu vermeiden wären, soll der EB Stadtraumservice rechtzeitig informiert werden, damit Spenderinnen und Spender im Vorhinein informiert werden können. Prof. Dr. Pretzell

Ihre SPD Bezirksbeiräte in Wallstadt

Sprecher Thorsten Schurse,
Janec Gumowski, Christel Spohni

Bildquellen

  • BBR Wallstadt: SPD Mannheim | CC0

Teile deine Gedanken