SPD Antrag erfolgreich – rückwirkende Auszahlung der Geldleistungen in der Kindertagespflege beschlossen
Die Forderung der SPD-Gemeinderatsfraktion, den Betreuer*innen in der Kindertagespflege eine rückwirkende Auszahlung der laufenden Geldleistungen zu ermöglichen, wurde gestern im Jugendhilfeausschuss beschlossen. Obwohl das Land bereits zum Jahresbeginn 2023 eine Erhöhung der Entlohnung von Tagespflegepersonen beschlossen hatte, wurde eine Aufstockung der Löhne vorerst zum 1.7.2023 durch die Stadt Mannheim umgesetzt.
Stadträtin und Sprecherin für Kinder und Jugend, Dr. Melanie Seidenglanz, erklärt: „Mittels Antrag wollten wir erreichen, dass sich die Höhe der Auszahlungen an die Empfehlung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) richtet. Das heißt, bei Kindern unter drei Jahren erfolgt die Deckung aus den Mitteln des Finanzausgleichgesetzes zu 68 Prozent und bei Kindern über drei Jahren zu 50 Prozent über die Kostenerstattung des Landes.“
Dabei sollen die restlichen 180.000 Euro aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt geschöpft werden. Seidenglanz freut sich über die Entwicklung: „Es ist nur fair den Betreuer*innen das zu geben, was ihnen seit Januar zusteht. Gerade in der Kinderbetreuung fehlt es uns an Fachkräften. Da müssen wir dem Personal mehr Wertschätzung entgegenbringen.“
Auch für den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Reinhold Götz ist die Wertschätzung der Fachkräfte in der Kinderbetreuung ein wichtiges Anliegen: „Menschen, die in der Kindertagespflege arbeiten, sind wichtige Akteure für den Erhalt und den Ausbau der Kinderbetreuung. Wir müssen den Beruf attraktiver gestalten, wenn wir dem Fachkräftemangel ein Ende setzten wollen. Daher ist es ein wichtiges Signal, die Empfehlungen des KVJS auch nachträglich umzusetzen.“
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