Wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verpackungssteuer / SPD nimmt Stadtverwaltung in die Pflicht
Die Beschwerde eines Schnellrestaurants gegen die Satzung der Stadt Tübingen zur Erhebung einer Verpackungssteuer hat das Bundesverfassungsgericht mit einem gestern veröffentlichten Beschluss zurückgewiesen. Damit wurde höchstrichterlich die Erhebung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen als rechtmäßig bestätigt. Die SPD im Mannheimer Gemeinderat sieht durch den Beschluss nun die Weichen für die Einführung einer Verpackungssteuer in Mannheim gestellt und nimmt die Stadtverwaltung in die Pflicht.
Reinhold Götz, Fraktionsvorsitzender der SPD im Mannheimer Gemeinderat, erklärt: „Als SPD begleiten wir das Thema Verpackungssteuer bereits seit mehreren Jahren. Unser Antrag zur Einführung einer derartigen Steuer in Mannheim hat bei den letzten Haushaltsberatungen allerdings knapp die Mehrheit verfehlt. Rechtliche Bedenken haben einige Fraktionen zu diesem Zeitpunkt zögern lassen. Wir freuen uns, dass durch den Beschluss aus Karlsruhe eine eindeutige rechtliche Grundlage gegeben ist, um eine Verpackungssteuer auch in unserer Stadt einzuführen. Jetzt ist die Stadtverwaltung gefordert, sich damit zu befassen und die Umsetzung voranzutreiben.“
Der umweltpolitische Sprecher der SPD im Mannheimer Gemeinderat, Bernhard Boll, ergänzt: „Die höchstrichterliche Entscheidung bestätigt nicht nur die Ausgestaltung der Verpackungssteuer als rechtmäßig, sondern hebt auch die Bedeutung von umweltpolitischen Maßnahmen auf lokaler Ebene hervor. Der Beschluss setzt ein klares Signal für mehr Verantwortung im Umgang mit Ressourcen und gibt allen Städten und Gemeinden Rückenwind, die eine nachhaltige Entwicklung fördern wollen. Die Abgabe schafft Anreize, nachhaltige Alternativen zu etablieren und lenkt den Fokus auf die dringend benötigte Abkehr von Einwegprodukten. Die möglichen Einnahmen daraus sehe ich, gerade im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage, als einen weiteren Bonus.“
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