SPD-Fraktion Mannheim

Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

SPD begrüßt Engagement der Stadt. Mit Hilfe des von Arbeitsminister Heil aufgelegten Teilhabechancengesetzes sollen in der Stadtverwaltung und in städtischen Eigenbetrieben und Gesellschaften bis zu 70 Stellen für Langzeitarbeitslose geschaffen werden.  

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Gemeinderat Stadtrat Reinhold Götz erklärt dazu: „Wir begrüßen es, dass die Stadt hier mit gutem Beispiel vorangeht. Unser Wunsch war es, dass sich Mannheim an dem Bundesprogramm beteiligt und reguläre sozialversicherungspflichtige Stellen schafft. Gute Arbeit auch für Menschen, die schon lange arbeitslos sind, ist uns wichtig. Mit dem Gesetz eröffnen sich gerade für geringer qualifizierte Frauen und Männer echte Beschäftigungsperspektiven.“

Die SPD hofft, dass die Umsetzung des Teilhabegesetzes bei der Stadt und ihren Unternehmen auch ein Schritt ist hin zu einem sozialen Arbeitsmarkt, auf dem aus den unterschiedlichsten Gründen in ihrer Leistung eingeschränkte Menschen eine sinnvolle und notwendige Arbeit finden können. Götz: „Wir halten es für vernünftig, Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit.“

Wenn es nach der SPD geht, sollte die Stadt mittelfristig noch mehr Stellen im Rahmen des Bundesprogramms einrichten, zumal bei den geplanten 70 Stellen durch die Zuschüsse des Job-Centers und die eingesparten Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II keine Kosten für den städtischen Haushalt anfallen. Beschäftigungsverhältnisse könnten z. B. bei der Gebäudereinigung geschaffen werden, bei den Sicherheitsdienstleistungen, der Garten- und Landschaftspflege, im Catering oder bei einfachen sozialen Services, bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, einfachen Hausmeistertätigkeiten und Ähnlichem.

Götz befürwortet es auch, dass die Stadt in dem Zusammenhang darüber nachdenkt, privatisierte städtische Dienstleistungen wieder in kommunale Hand zurückzunehmen. „Das trifft sich voll und ganz mit unseren Zielen. Wir wollen, dass die Stadt alle in der Vergangenheit „fremdvergebenen“ Dienstleistungen auf den Prüfstand stellt. Dort, wo es möglich ist, sollen diese zurückgeholt und in einer städtischen und selbstverständlich tarifgebundenen Dienstleistungsgesellschaft zusammengefasst werden.“

Infokasten:

Seit Beginn des Jahres ist das Teilhabechancengesetz des Bundes in Kraft. Damit soll Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden. In Frage kommen einerseits Menschen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und besonders lange (mindestens sechs innerhalb der letzten sieben Jahre) Arbeitslosengeld II bezogen haben. Bei Schwerbehinderten und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft müssen es fünf Jahre sein. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. 

Jobcenter sollen ab 2019 geeignete Langzeitarbeitslose auswählen und an private wie öffentliche Arbeitgeber vermitteln, die mit den Betroffenen Arbeitsverträge für zunächst fünf Jahre abschließen. So lange soll der Job gefördert werden können. Der Lohnkostenzuschuss soll in den ersten beiden Jahren 100 Prozent betragen und dann um zehn Prozentpunkte jährlich sinken. Außerdem übernimmt das Job-Center Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe bis zu 3.000 Euro. Eine große Rolle soll die intensive Betreuung durch die Arbeitsagentur spielen. Die Betroffenen sollen selbst dann noch speziell betreut werden, wenn sie nach dem geförderten Job eine Anschlussstelle antreten.

Darüber hinaus können auch Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gemeldet sind, gefördert werden. Bei ihnen wird der Lohnkostenzuschuss für die Dauer von zwei Jahren gezahlt. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

Das Job-Center übernimmt ebenfalls die Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) zur Unterstützung der Integration der Beschäftigten in den Arbeitsalltag und ganz oder teilweise Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert.

Bildquellen

  • SPD Fraktion 3_2: SPD Mannheim

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