SPD-Fraktion Mannheim

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Seit Beginn des Jahres ist das Teilhabechancengesetz des Bundes in Kraft. Damit soll Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden. In Frage kommen einerseits Menschen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und besonders lange (mindestens sechs innerhalb der letzten sieben Jahre) Arbeitslosengeld II bezogen haben. Bei Schwerbehinderten und erwerbsfähigen Leistungsberechtigte mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft müssen es fünf Jahre sein.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. 

Jobcenter sollen ab 2019 geeignete Langzeitarbeitslose auswählen und an private wie öffentliche Arbeitgeber vermitteln, die mit den Betroffenen Arbeitsverträge für zunächst fünf Jahre abschließen. So lange soll der Job gefördert werden können. Der Lohnkostenzuschuss soll in den ersten beiden Jahren 100 Prozent betragen und dann um zehn Prozentpunkte jährlich sinken. Außerdem übernimmt das Job-Center Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe bis zu 3.000 Euro. Eine große Rolle soll die intensive Betreuung durch die Arbeitsagentur spielen. Die Betroffenen sollen selbst dann noch speziell betreut werden, wenn sie nach dem geförderten Job eine Anschlussstelle antreten.

Darüber hinaus können auch Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gemeldet sind, gefördert werden. Bei ihnen wird der Lohnkostenzuschuss für die Dauer von zwei Jahren gezahlt. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

Das Job-Center übernimmt ebenfalls die Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching), zur Unterstützung der Integration der Beschäftigten in den Arbeitsalltag und ganz oder teilweise Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert.

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  • SPD Fraktion 3_2: SPD Mannheim

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