Bezahlbares Wohnen: SPD begrüßt Kauf eines Grundstücks in Neuhermsheim mit Mitteln des Bodenfonds zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Im Juli 2020 hat der Mannheimer Gemeinderat auf Initiative der SPD-Gemeinderatsfraktion die Einrichtung und Umsetzung eines Bodenfonds und einer Grundstückvermarktungsstrategie beschlossen, die maßgeblich dazu beitragen soll, dass neuer bezahlbarer Wohnraum im Geschosswohnungsbau geschaffen wird. Heute hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim entschieden, zum ersten Mal mit den Mitteln dieses Bodenfonds sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen und ein Grundstück in der Ernst-Barlach-Allee 38/40 in Neuhermsheim zu kaufen. Damit werden ca. 20 Wohnungen geschaffen und die Einhaltung der 30%-Quote für bezahlbaren Wohnraum gesichert. Der ursprüngliche Investor, der bereits einen Vertrag mit den Eigentümern abgeschlossen hatte, war nicht bereit, diese Quote umzusetzen.

„Die Mieten in Mannheim steigen. Viele Mannheimerinnen und Mannheimer suchen verzweifelt nach einer passenden Wohnung. Wir wollen, dass Menschen aus allen Einkommensschichten in jedem Mannheimer Stadtteil eine für sie bezahlbare Wohnung finden. Mit dem Bodenfonds können wir direkt Einfluss darauf nehmen, statt uns auf Investoren verlassen zu müssen. Der Kauf dieses Grundstücks ist der erste Schritt für einen grundlegenden Wandel in der Mannheimer Bodenpolitik: Für mehr bezahlbare Wohnungen, mehr gemeinschaftliches Wohnen und mehr Klimaschutz. Wir freuen uns, dass die Stadt diesen Schritt geht und machen uns weiter dafür stark, dass alle Schritte unternommen werden, um bezahlbare Wohnungen in Mannheim zu schaffen und zu sichern“, erklärt Reinhold Götz, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion.

„Um dieses Grundstück zu kaufen, müssen wir als Kommune allerdings einen deutlich überhöhten Kaufpreis von über 1200€ pro Quadratmeter bezahlen. Dieses Beispiel macht deutlich, dass der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Grundlagen schaffen muss, dass Kommunen bei Wahrnehmung ihres Vorkaufsrechts nicht den Marktpreis zahlen müssen. Stattdessen sollen Kommunen die Möglichkeit für einen deutlich reduzierten Kaufpreis, der sich am Bodenrichtwert orientiert, erhalten“, fordert Götz weiter.

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