Bezirksbeiräte Wallstadt

Die SPD – Bezirksbeiräte berichten – November 2022

BUGA-Verkehr

Welche Auswirkungen hat der zu- und abfließende Verkehr auf Wallstadt?

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Verkehrsmanagement BUGA 23 liegt seit August 2021 vor. Seitdem werden auf dessen Basis die Detailplanungen für die verschiedenen Verkehrsarten vorangetrieben. […] Da der zu-/abfließende Besucher-Verkehr direkt auf den Großraumparkplatz P20 gelenkt und von dort über Bus-Shuttle nach Spinelli gebracht wird, gibt es keine absehbaren Auswirkungen auf den Stadttteil Wallstadt.

Dr. Kurz / Prof. Dr. Pretzell / Eisenhauer

Kultur- und Freizeitzentrum mit Freiwilliger Feuerwehr Wallstadt

Wie ist der Stand?

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Kultur- und Sportzentrum mit Freiwilliger Feuerwehr Wallstadt wird auf Grundlage des Beschlusses der B-Vorlage V709/2021 geplant. Alle wesentlichen Schritte werden in der Projektbegleitgruppe, in der auch der Bezirksbeirat, die Bürgerinitiative Kultur- und Sportzentrum Wallstadt sowie die Freiwillige Feuerwehr Wallstadt vertreten sind, gemeinsam besprochen […]. Der Realisierungswettbewerb wird aktuell vorbereitet und der Auslobungstext finalisiert. Die weiteren Schritte werden durch den Wettbewerbsbetreuer geplant und begleitet. […]

Dr. Kurz

Sauberkeit am Rathausplatz Wallstadt

Der Bezirksbeirat regt an, den Reinigungsmodus am Rathausplatz in Wallstadt auf vier Mal die Woche zu erhöhen.

[…]

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Rathausplatz in Wallstadt wird derzeit 2 x wöchentlich vom Eigenbetrieb Stadtraumservice gereinigt und die Papierkörbe geleert. Nach Prüfung der Sachlage wird die Abteilung Stadtreinigung in den Sommermonaten die Reinigungsintervalle für den Rathausplatz auf 3 x pro Woche erhöhen.

Prof. Dr. Pretzell / Eisenhauer

Tagesbetreuung für Kinder – Stand der Betreuungssituation zum Stichtag 01.07.2022 – Auszug der Zahlen:

Unter Dreijährige: 32 registrierte Kinder aus Wallstadt, für die ein Krippenplatz gesucht wird. Versorgungsquote für Wallstadt 28,3% unter Berücksichtigung von Krippenplätzen und Plätzen in der Kindertagespflege (Gesamtstadt: 34,0%).

Über Dreijährige: 57 suchende Kinder, davon 3 Regelgruppen, 13 Verlängerte Öffnungszeiten und 41 sog. „Ganztag“. Versorgungsquote in Wallstadt 86,5% (Gesamtstadt: 85,1%).

Fahrtausfälle bei der rnv

Es ist sehr unerfreulich, dass es im Oktober so viele Straßenbahnausfälle gab – so fiel anscheinend in der ganzen KW42 die Linie 15 ab Wallstadt um 07:10 Uhr West Richtung MA Hbf aus – die Bahnen in der Spitzenzeit um ca. 7 Uhr werden jedoch lt. früherer Information der rnv an die Bezirksbeiräte sehr stark nachgefragt. Der Ausfall von solchen Fahrten in einer Pandemie fürht zu Überfüllungen mit entsprechender Gesundheits-Gefährdung der Fahrgäste.

Der Bezirksbeirat lehnt daher die geplante vorläufige Einstellung der Linie 15 nach den Herbstferien 2023 entschieden ab. Es ist nicht einzusehen, dass Linien in der Hauptverkehrszeit aus Personalmangel eingestellt werden – hier ist das Personal so einzusetzen, dass nur die Nebenverkehrszeit beeinträchtigt wird. Die Ausfälle sind außerdem auf das gesamte rnv-Gebiet zu verteilen, also auch etwa auf Heidelberg, Ludwigshafen und die umgebenden Kreise. Da es auch bei den Fahrzeugen Engpässe gibt, müssen notfalls Altfahrzeuge eingesetzt werden, selbst die historischen Bahnen, falls gar nichts anderes geht.

Die Situation wurde noch unerfreulicher durch sehr unverlässliche App-Anzeigen, Beispiele sind beigefügt. Diese Probleme sollten unverzüglich analysiert und abgestellt werden.

Stellungnahme der Verwaltung (informell):

  1. Wegen der Funktionsfähigkeit von Apps, Fahrtenanzeigern u.ä.

Aktuell befindet sich die rnv in einem ressourcentechnischen Engpass, dessen betriebliche Auswirkungen auch auf die Qualität und Aktualität der Informationssysteme durchschlagen können. Zudem gab es in jüngerer Zeit auch Schwankungen in der Stabilität der Rechnersysteme, wodurch phasenweise die Ansteuerung der Anzeiger an den Haltestellen (DFI) nur eingeschränkt möglich war, dies entspricht natürlich nicht dem Anspruch der rnv an eine optimale Kundeninformation und wir arbeiten konsequent an einer Verbesserung der betrieblichen Gesamtlage und der Informationsgüte.

Da sowohl die Informationen in der rnv-App Start.Info als auch die Lauftexte an den Haltestellenanzeigern händisch aufbereitet und einzeln eingegeben werden müssen, kann es hier bei übermäßiger Häufung von betrieblichen Störungen zu einem gewissen Zeitversatz in der Abarbeitung und Veröffentlichung kommen. Die rnv prüft intensiv technische und organisatorische Möglichkeiten, um die Live-Störungsinformation auch weiterhin in bestmöglicher Qualität umzusetzen. […] Die händische Information über die Fahrtausfälle auf den DFI ist zeitnah allerdings nur bis zu einer gewissen Gesamtmenge leistbar und aktuell aufgrund der Betriebslage phasenweise kaum mehr geordnet möglich. Grundsätzlich liefern sowohl die Start.Info als auch die DFI an den Haltestellen immer nur errechnete Prognosewerte des Leitrechners auf Basis eines zurückliegenden Betriebszustands. Wenn sich hier zwischenzeitlich die Betriebslage spontan ändert, sprich wenn geplante Fahrten kurzfristig vor Abfahrt entfallen oder bereits als entfallend gemeldete Fahrten durch dispositive Maßnahmen doch durchgeführt werden können, gibt es immer einen technisch bedingten Zeitversatz, bis diese Aktualisierung in den Datensystemen ankommt. Die rnv versucht gemeinsam mit den externen Lieferanten und IT-Dienstleistern, im Sinne der Kundenqualität die im Rahmen der technischen Systeme stets bestmögliche Aktualität der Informationen sicherzustellen und arbeitet weiter pro-aktiv an Verbesserungen der Datensysteme.

Zur Aktualität und Qualität anderer ÖPNV-Apps wie dem DB Navigator können wir nur bedingt Aussagen treffen. Nach unserem vorliegenden Stand übernimmt die DB die rnv-Sollfahrplandaten über den VRN nur in einem größeren Turnus und reichert diese dann über den VRN mit fahrtbezogenen Echtzeit-Prognosen an. Hierbei kann es im Einzelfall durchaus passieren, dass die DB-Informationsmedien eine rnv-Fahrt als „entfallend“ interpretieren, obwohl sie stattfindet, wenn etwa Planungsdaten im Hintergrund nachträglich geändert wurden. Ob die Echtzeit-Auskunftssysteme der DB wie der DB-Navigator die „fällt aus“ Funktion der rnv systematisch übernehmen und konsequent in die Beauskunftung aktiv einbeziehen, entzieht sich unserer Kenntnis.

Die rnv kann dem BBR Wallstadt versichern, dass sie nochmals und kurzfristig eine Prüfung der Datenqualität und Aktualität der „entfällt“-Funktion in der Datenschnittstelle zur App Start.Info durchführt. Zudem arbeitet die rnv zusammen mit dem VRN konsequent an einer weiteren Verbesserung der Datenströme und Informationsqualität, dies ist aber ein mittel- bis längerfristiges Vorhaben und kann die aktuelle Situation nicht kurzfristig verändern.

2.         Einstellung der Linie 15

Herr Schurse hat sich individuell bereits an die Geschäftsführungen von rnv/MV/MKB gewandt. Die hier gegebene Antwort ist weiterhin gültig:

„Guten Tag Herr Schurse,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die notwendigen Einschränkungen fallen uns allen nicht leicht. Sie sind aber eine Antwort auf die derzeit bestehende Lage der hohen Krankenstände im Fahrpersonal und des Ausfalls mehrerer Bahnen durch Reparaturnotwendigkeiten (die verschiedenen Unfälle und „Angriffe“ auf unsere Stadtbahnen haben sie sicherlich der Presse entnommen) zusammen mit dem bestehenden Ersatzteilmangel.  Hierbei ist zu beachten, dass die Personalmangellage und die Fahrzeugmangellage nicht zu gleichen Zeiten auftreten, sondern planerisch mühsam in Deckung gebracht werden müssen.

Weiterhin angeboten werden rund 95% der geplanten Leistungen, „lediglich“ jeweils 5% der Leistungen müssen zu Gunsten eines für die Kundschaft planbaren Angebots eingeschränkt werden. Dies erfolgt nach klaren sachlichen Erwägungen, auch zwischen den Gesellschaftern und Aufgabenträgern. Ziel war es, mindestens einen 20 Minutentakt auf jeder Linie aufrecht zu erhalten, dabei Überlastungen der einzelnen Linien zu vermeiden. Ebenso müssen bei Einstellungen von einzelnen Linien alternative Verbindungen bestehen.

Dies ist mit dem vorgelegten und in den Grundzügen vorgestellen Maßnahmenbündel eingehalten. Durch die Einstellung der Linie 15 ist weiterhin mit keinen Kapazitätsüberlastungen verbunden. Wir haben stets kommuniziert, dass die Linie in Richtung Wallstadt unterdurchschnittlich besetzt sind und nur in den von Ihnen genannten Zeiten annähernd an einen Durchschnitt heranreichen. Daher werden auch die verbleibenden Fahrten der Linie 5A nicht zu einer Überlastung führen, und schon gar nicht die Kapazitätsbelastung anderer Linien im Verkehrsgebiet erreichen, auf denen Reduktionen eben aus diesem Grund nicht möglich sind.

Auch Ludwigshafen ist von Reduktionen betroffen. Heidelberg musste dies in der Vergangenheit bereits erleiden, während das Angebot in Mannheim und Ludwigshafen nicht reduziert wurde. Insoweit ist auch zwischen den verschiedenen Gesellschaftern keine „Unwucht“ zu erkennen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen die Hintergründe der auf sachlichen Erwägungen und Abwägungen resultierende Konzept zur Stabilisierung des Verkehrsangebots, was für die Fahrgäste ein wichtiges Kriterium für die Wahl des ÖPNV ist, erläutert habe. Ich bitte insoweit um Verständnis.“

Große Pfütze vor der Wallstadtschule

Direkt vor dem Schultor der Wallstadtschule bildet sich bei Regen eine riesige Pfütze, durch die die meisten Kinder auf dem Weg zur Schule hindurchlaufen (weil Kinder diesbezüglich nicht so aufmerksam sind, das ist wohl normal). Das führt dazu, dass Schuhe und Socken den ganzen Tag nass sind. Mehrere Eltern haben diesbezüglich schon den Mängelmelder der Stadt Mannheim bemüht – bisher leider ohne Erfolg.

Rückmeldung der Verwaltung (informell):

Dort befindet sich wohl kein Regeneinlauf. Das Problem müsste also seit längerem bestehen. Beim nächsten Regenereignis schaue ich mir die Sache genauer an und plane ggf. den Einbau eines neuen Regeneinlaufs ein.

Verunreinigte Bank an der Bushaltestelle in der Alemannenstr.

Die Bank an der Bushaltestelle Alemannenstrasse ist sehr mit Vogelkot verunreinigt. Wir bitten um Beseitigung. Dies wurde bisher schon zweimal an die Verwaltung gemeldet.“

Rückmeldung der Verwaltung (informell):

Der zuständige Fachbereich hat geantwortet: „Wir werden die Bank sobald wie möglich reinigen, bzw. die Auflage erneuern lassen“.

Mobiler Blitzer in der Ortsstraße in Straßenheim

Das Problem sind die Zeiten des Berufsverkehrs und an Samstagen vormittags, wenn im Kurpfalz-Center die Wocheneinkäufe erledigt werden.“

Rückmeldung der Verwaltung:

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung berücksichtigt künftig bei den Messungen die Zeiten des Berufsverkehrs und die Zeiten, wenn im Kurpfalz-Center die Wocheneinkäufe erledigt werden.

Fehlende Fahrgastanzeigen an Haltstellen der rnv

Wir geben folgendes Bürgeranliegen weiter mit der Bitte um Klärung und Rückmeldung an uns: „Warum gibt es an den Haltestellen Kiesäcker, Amorbacher Straße und Wallstadt West keine kleine digitale Anzeige? Es fallen seit Monaten Busse und Bahnen aus. Als Fahrgast steht man informationslos an der Haltestelle und weiß nicht warum. Eine kleine Anzeige würde genügen. Man könnte zu einer anderen Haltestelle gehen und so in die Stadt, zum Bahnhof usw. kommen.

Rückmeldung der rnv (informell):

Das Anliegen betrifft die Haltestelle Amorbacher Straße, Kiesäcker und Wallstadt West. Ich habe bei der Fachabteilung nachgefragt, ob hier eine Ausstattung mit einem dynamischen Fahrgastinformationssystem vorgesehen ist. Dies ist leider nicht der Fall. Bei der Ausstattung von Haltestellen mit diesen Fahrgastinformationssystemen wird die Priorität und damit die Reihenfolge der Ausstattung maßgeblich durch die Einsteigerzahlen vorgegeben.

Die genannten Haltestellen sind schwach bis sehr schwach nachgefragt.

Amorbacher Straße: weniger als 20 Einsteiger pro Tag,

Wallstadt West: weniger als 250 Einsteiger pro Tag,

Kiesäcker: weniger als 250 Einsteiger pro Tag.

Klare Linie für Parkverstöße

Der Bezirksbeirat bittet künftig um eine einheitliche Linie, welche Parkverstöße in Wallstadt geduldet und welche geahndet werden. Widersprüchliche Kommunikation führt zu falschen Erwartungen in der Bürgerschaft.

1.         Gehwegparken ist bundesweit generell verboten. In Mannheim wurde es früher jedoch fast immer geduldet. Lt. Verkehrsworkshop-Ergebnis soll es derzeit gewöhnlich nur noch dann  geduldet werden, wenn ein nutzbarer Gehweg von mindestens 1,20 m Breite verbleibt. [Fußnote von Seite 27 des Abschlussberichts der Workshops: „Die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (geltendes Re gelwerk) als Mindestmaß 2,30 m für die nutzbare Gehwegbreite. Die Verständigung auf 1,20 m Mindestbreite stellt einen Kompromiss mit den Anforderungen des Parkens dar. Dabei wird nicht die volle Funktionsfähigkeit (z.B. Befahren durch Rad fahrende Kinder und begleitende Eltern) nicht erreicht. Unterhalb dieses Maßes ist der Gehweg für verschiedene Personengruppen nicht mehr nutzbar.“] Bei einer Ortsbegehung 2017 in Alt-Neckarau informierte Frau Bischoff vom FB Sicherheit und Ordnung hingegen, dass 1 m Breite ausreiche. Die Bürgerdienstleitung Wallstadt gab einer Anwohnerin am 20.02.2018 diesbezüglich zur Kenntnis, dass unabhängig von der Nutzbarkeit für Fußgänger auch andere Kriterien in die Bewertung eingehen – etwa die Frage, welcher Anteil des Fahrzeugs am dem Gehweg steht. Vermutlich ist auch relevant, ob der Bordstein abgesenkt ist.

2.         Seit dem Jahr 2006 hatte der Bürgerdienst Wallstadt mehrfach in verkehrsberuhigten Bereichen in Wallstadt-Nord Anwohnerinformationen verteilt, die über die Regelungen für verkehrsberuhigte Bereiche lt. § 42 der StVO informierten. Einzelne Bezirksbeiräte unterstützten die Verwaltung bei der Verteilung der Informationsblätter, in denen es unter Punkt 5 hieß: „Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Bereiche unzulässig.“ Genauso wurde die Bevölkerung auch beim Bürgergespräch Wallstadt-Nord am 24.04.2008 sowie seitdem bei vielen öffentlichen BBR-Sitzungen informiert. Mehrfach wurde in den folgenden Jahren solches Falschparken dann auch mit Verwarnungsgeldern verfolgt. Beim Ortstermin des BBR am 21.01.2015 deutete Fachbereich Sicherheit und Ordnung hingegen an, dass inzwischen im Neubaugebiet Wallstadt-Nord z. T. abweichend verfahren würde. Demnach wurde Parken manchmal außerhalb eingezeichneter Flächen im verkehrsberuhigten Bereich geduldet, sofern dadurch keine Behinderung entstand. Inzwischen hat sich dies wieder geändert und bald werden in mehreren Straßen Stellplätze eingezeichnet. Der BBR begrüßte bereits den künftig legal nutzbaren zusätzlichen Parkraum.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Gehwegparken wurde bislang von der Verwaltung geduldet. Aufgrund eines Erlasses des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg muss dieses nun kontrolliert und geahndet werden.

Die Stadtverwaltung hat das Projekt „Straßenrandparken“ gestartet, um das Parken in Mannheim neu zu ordnen und das Gehwegparken verkehrssicher zu gestalten. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit auf Gehwegen zu verbessern und das Parken weiterhin zu ermöglichen.

Das Projektteam unter Federführung der Abteilung Verkehrsplanung des Fachbereichs Geoinformation und Stadtplanung besteht darüber hinaus auch aus Vertreter*Innen der Verkehrsbehörde des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung sowie des Straßenbaulastträgers des Eigenbetriebs Stadtraumservice.

Insgesamt müssen 700 Straßenkilometer neu geordnet werden. Die Parksituation wird Stadtteil für Stadtteil bewertet und vor Ort Maßnahmen zur Legalisierung des Gehwegparkens getroffen. Das Hinweispapier für Straßenverkehrsbehörden „Ruhender Verkehr“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg sieht eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m vor. Im Rahmen der Planungen wird dieses Maß verwendet.

Bis zur endgültigen Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen duldet die Verwaltung das Parken auf dem Gehweg, sofern keine verkehrsteilnehmenden Personen in ihrer Sicherheit gefährdet werden und eine Gehwegbreite von mindestens 1,30 m gewährleistet ist. Diese Breite stellt einen vorübergehenden Kompromiss dar und ist eine der Mindestanforderungen für mobilitätseingeschränkte Personen nach geltendem Regelwerk.

Wir bitten um Verständnis, dass das Projekt „Straßenrandparken“ eine gewisse Zeit in Anspruch

nimmt und daher die bisherigen Regelungen zu berücksichtigen sind.

Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ist nach der StVO nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Aufgrund des Parkdrucks wird das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen geduldet, solange keine am Verkehr teilnehmenden Personen dadurch behindert oder in Ihrer Sicherheit gefährdet werden. Bei entsprechender Beschwerdelage oder in verkehrsberuhigten Bereichen mit besonderem Überwachungspotenzial (z.B. an Schulen und Kindertagesstätten) werden selbstverständlich auch Parkverstöße dort geahndet.

Specht / Eisenhauer

Parkraum für Wohnmobile

Parkplätze in der Klingenbergstr. und auf dem alten Festplatz werden durch dauergeparkte Wohnmobil zugeparkt. Der Parkraum wird dringend für Besucher des Vogelstangsees gebraucht. Da es sich um ein stadtweites Problem handelt, wird die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Flächen auf Mannheimer Gemarkung als Parkplätze für Wohnmobile ausgewiesen werden können.

Stellungnahme der Verwaltung:

Wohnmobile sollten nach unserer Auffassung entweder auf privaten Flächen oder auf Campingplätzen abgestellt werden. Wohnmobile dürfen jedoch grundsätzlich auf öffentlichen Parkierungsflächen parken, sofern es über eine Beschilderung nicht explizit verboten ist.

Parkplätze können auch mit einem Zusatzschild versehen sein, welches das Parken eines Wohnmobils erlaubt bzw. diese Stellflächen nur für Wohnmobile vorsieht.

Im Mannheimer Stadtgebiet gibt es folgende öffentliche Abstellmöglichkeiten für Wohnwägen:

•           Campingplatz Mannheim Strandbad (Strandbadweg 1, 68199 Mannheim)

•           Parkplatz an der Museumsstraße

•           Wohnmobilstellplatz Mannheim-Neuostheim (Hans-Thoma-Straße 3)

Die Stadt Mannheim bewirtschaftet seit 13.02.2017 die Wohnmobilstellplatzanlage in Mannheim- Neuostheim. Die Vergabe von Stellplätzen und die Generierung von Einnahmen erfolgt über einen Parkscheinautomaten auf dem Gelände. Außerhalb des Mannheimer Stadtgebiets gibt es insbesondere am südlich gelegenen Altrheinarm mehrere Campingplätze.

Ortsbesichtigung: An den beiden in der Anfrage des Bezirksbeirates genannten Standorten wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Auf vorliegenden 360°-Aufnahmen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 konnte auf dem alten Festplatz in Wallstadt kein hoher Parkdruck und entsprechend keine verkehrlichen Probleme festgestellt werden. Dies wurde durch eine aktuelle Ortsbesichtigung des Standortes am 27.04.2022 gegen 08:45 Uhr bestätigt.

Auch in der Klingenberger Straße kann über bestehende Sommer-Aufnahmen aus den Jahren 2017 (vgl. Abbildung 4), 2019 (vgl. Abbildung 5) und 2021 (vgl. Abbildung 6) kein hoher Parkdruck und entsprechend keine verkehrlichen Probleme festgestellt werden. Die Anzahl abgestellter Wohnmobile variiert hier zwischen 0 und 3. Dies wurde durch eine aktuelle Ortsbesichtigung des Standortes am 27.04.2022 gegen 08:45 Uhr bestätigt.

Fazit: Da die in der Anfrage genannten Probleme durch abgestellte Wohnmobile gegenwärtig nicht verifiziert werden konnten, sieht die Stadtverwaltung hier keinen akuten Handlungsbedarf.

Eisenhauer

Rettungsfahrten zu Gottfriedstraße/Trompetergasse

Anfang September 2020 konnte in der Trompetergasse 13 nach einem Brand die Rettung und anschließende medizinische Versorgung im Rettungswagen einer Person nicht so schnell erfolgen, wie normalerweise möglich.

Das Problem entstand durch falsch parkende Fahrzeuge an der Ecke Gottfried Straße und Trompetergasse sowie im Wendehammer der Trompetergasse.

Der BBR bittet geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit künftig eine schnelle Rettung sichergestellt wird.

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach Information des Fachbereichs Feuerwehr und Katastrophenschutz erfolgte der Einsatz am Donnerstag, den 03.09.2020 um 11:11 Uhr. Die Anfahrt der erforderlichen Löschfahrzeuge konnte ohne Zeitverzögerung erfolgen, der Löschzug der Feuerwehr stand komplett in der Sackgasse.

Personen mussten nicht gerettet werden, da das Gebäude bei Eintreffen der Feuerwehr bereits vollständig geräumt war. Eine Zufahrt für weitere Fahrzeuge dürfte vermutlich beengt, aber nicht unmöglich gewesen sein. Ob eine Person im Nachgang rettungsdienstlich versorgt werden musste, ist im Einsatzbericht nicht vermerkt.

Insofern kann die Verwaltung die Aussage des BBR, dass „die Rettung und anschließende medizinische Versorgung einer Person im Rettungswagen nicht so schnell erfolgen konnte, wie normalerweise möglich“ nicht nachvollziehen.

In der Gottfriedstraße – von der Mosbacher Straße zufahrend – ist auf der westlichen Fahrbahnseite eine Grenzmarkierung zur Verlängerung des 5-Meter-Kreuzungsbereiches aufgebracht. In der Trompetergasse befindet sich auf der Seite der ungeraden Hausnummern ebenfalls eine Grenzmarkierung, welche den dortigen 5-Meter-Kreuzungsbereich verlängert und nicht beparkt werden darf. Im Wendehammer der Trompetergasse ist der verfügbare öffentliche Parkraum ohne Beschilderung und Markierung eindeutig geregelt.

Im Rahmen der Regelüberwachung durch das Außendienstpersonal des Fachbereiches Sicherheit werden parkende Fahrzeuge auf Grenzmarkierungen selbstverständlich geahndet. Bei akuten und konkreten Behinderungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Service- und Leitstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zu kontaktieren. Diese ist werktags von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr unter der Telefonnummer 0621 293-2933 oder per E-Mail unter 31leitstelle@mannheim.de erreichbar. In der Regel führen solche Beschwerden zu einem unmittelbaren Handeln des Außendienstpersonals, unter Berücksichtigung der Priorisierung der Auftrags-und  Beschwerdelage.

Die Verwaltung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

Specht

Attraktive Gestaltung des Grünzugs Nord-Ost auf Wallstadter Gemarkung

Der Bezirksbeirat bittet um Auskunft, welche Möglichkeiten zur naturnahen attraktiven Gestaltung des Grünzugs Nord-Ost auf Wallstadter Gemarkung bestehen. Es war bereits eine Spiellandschaft am Vogelstangsee im Gespräch, da eine solche an der Aukante in Feudenheim nicht möglich war, jedoch ein sogenanntes „Highlight“ im BUGA-Zeitraum und danach bilden sollte.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die o.g. angesprochene Idee einer Spiellandschaft am Vogelstangsee ist den Verfahrensbeteiligten der aktuellen Planungen zur Herstellung des Grünzug Nord-Ost nicht bekannt. Die vom Gemeinderat beauftragten Maßnahmen zur Herstellung des Grünzug Nord-Ost können hier eingesehen werden: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/konversion/projekte/gruenzug-  nordost.

Eisenhauer

Baumpatenschaften

Die Verwaltung wird gebeten, über die Möglichkeiten der Baumpatenschaften zu berichten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim (EB 76) begrüßt es, wenn Menschen im Rahmen einer Baumpatenschaft eine Baumscheibe pflegen. Als Baumscheibe wird das Beet um einen Straßenbaum bezeichnet. Derzeit sind 383 Baumpatenschaften registriert.

[…]

Die Baumpat*innen gießen ihren Baum und halten die Baumscheibe sauber. Wenn dabei keine Wurzeln verletzt werden, können sie die Erde auflockern und etwas pflanzen. (Siehe auch:  https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gruene-stadt/gruentaten/baumpatenschaft)

Vorgehen bei Anfragen

•           Bürger*innen teilen den Standort des gewünschten Baums mit und schicken, falls möglich, Fotos.

•           Der Eigenbetrieb Stadtraumservice prüft, ob der Baum städtisch ist, ob bereits eine Patenschaft besteht und ob sich die Baumscheibe für eine Bepflanzung eignet. Insbesondere wird geprüft, ob die Erde ohne Risiko für die Baumwurzeln bearbeitet werden kann.

•           Rückmeldung an Interessent*in, ggf. Aufnahme von Kontaktdaten Patenschaft ist registriert.

Junge Bäume sind am besten geeignet

[…]

Der Eigenbetrieb Stadtraumservice kümmert sich weiter um den Baum

Auch wenn Sie eine Patenschaft übernehmen, bleibt der Stadtraumservice für den Baum verantwortlich.

•           Wir kontrollieren, ob der Baum verkehrssicher und gesund ist.

•           Falls nötig, schneiden wir Äste zurück und pflegen Wunden

•           Junge Bäume bekommen von uns Wasser. Im Sommer ist dennoch jeder zusätzliche Liter wertvoll, den der Baum bekommt.

Dr. Kurz / Prof. Dr. Pretzell

Situation an der Wallstadter Seite des Vogelstangsees

Es soll über die Situation berichtet und künftige Möglichkeiten vorgestellt werden. Hierbei sollten folgende Aspekte betrachtet werden:

1.         Stand der Prüfungen zur Einrichtung einer Rettungswache,

2.         Sicherheit und Regeleinhaltung am See aus Sicht von Polizei und KOD,

3.         Verbesserung der Sauberkeit der Grünflächen im Rahmen der Sauberkeitsoffensive 2022, insb. bezüglich von Abfällen in den Gebüschen,

4.         Verbesserung der Sauberkeit des Toilettenhauses,

5.         Vermarktung durch EPM:

a)         Eiswagen (zuletzt seltener vor Ort),

b)         Grillwagen (erstmals),

6.         Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten des Toilettenhausgebäudes:

a)         für einen kleinen Kiosk,

b)         als Räumlichkeit für die Rettungswache,

7)         Entwicklung der Parksituation:

a)         Wie wird der ausgeschilderte Parkplatz bei den Sportanlagen angenommen?

b)         Parksituation im Gebiet Wallstadt Nord, insbesondere in der Storchenstraße,

8)  Attraktiveren der Spielsituation durch eine Bewegungslandschaft.

Der Vogelstangsee ist im Grünzug Nordost und sehr nah an der BUGA 23. Daher sollten die acht vorgenannten Themen zügig angegangen und spätestens in der öffentlichen BBR-Sitzung im September 2022 die Planungen vorgestellt werden!

Außerdem soll auf die Ergebnisse der Kinder- Jugendkonferenz zu diesem Thema eingegangen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

[…]

1.         Stand der Prüfungen zur Einrichtung einer Rettungswache

Die Verwaltung hat Kontakt zur DLRG aufgenommen, um die Auflagen und Rahmenbedingungen einer möglichen Wasserrettungsstation zu prüfen. Die von dort geforderten Infrastrukturmaßnahmen einer Wasserrettungsstation würden dem aktuellen Status einer Badestelle widersprechen und eine Umwandlung in eine Badeeinrichtung, gegebenenfalls mit kontrollierbarem Zugang, notwendig machen.

2.         Sicherheit und Regeleinhaltung am See aus Sicht von Polizei und KOD

Der Bereich der Vogelstangseen wird aufgrund des großen Freizeitinteresses an den Seen sowie am umliegenden weitläufigen Grünzug gerade in der wärmeren Jahreszeit und den Sommermonaten (ab April/Mai) witterungsabhängig regelmäßig durch die Außendienste des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung (FB 31) kontrolliert. Der Überwachungsschwerpunkt hierbei liegt in den Nachmittags- und Abendstunden, da zu dieser Zeit die Grillaktivitäten in der Regel am meisten ausgeprägt sind. Die Bestreifungen werden teilweise auch in Kooperation mit dem örtlich zuständigen Polizeirevier Mannheim-Käfertal durchgeführt.

Im Rahmen der Bestreifung wird ordnungswidriges Verhalten in Bezug auf das Grillen mittels Bodengrills, dem Unterhalten offenen Feuers, dem Hinterlassen von Müll, dem Verrichten der Notdurft außerhalb entsprechender Einrichtungen sowie sonstiges dort stattfindendes ordnungswidriges Verhalten durch die Mitarbeitenden der Ordnungsdienste geahndet.

Im Zuge der intensiven Überwachung in 2021 zur Einhaltung der Corona- und allgemeinen Anlagenverordnung wurde durch die Außendienste des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung die Beobachtung gemacht, dass die Besucher*innen auch bereit sind, anfallenden Unrat regelkonform in die aufgestellten Behälter zu entsorgen.

3.         Verbesserung der Sauberkeit der Grünflächen im Rahmen der Sauberkeitsoffensive 2022, insb. bezüglich von Abfällen in den Gebüschen

Die Reinigung und Papierkorbleerung am Vogelstangsee ist aktuell an einen Beschäftigungsträger vergeben. Während der warmen Jahreszeit wird dort vertragsgemäß von Montag bis Freitag täglich und am Wochenende bei Bedarf auf Abruf gereinigt.

Im Zuge der regelmäßigen Pflegedurchgänge werden zusätzliche Reinigungsgänge durchgeführt. Leider kommt es vereinzelt zu punktuellen, illegalen Müllentsorgungen innerhalb der Anpflanzungen. Werden diese festgestellt oder es treffen beim Eigenbetrieb Stadtraumservice dazu Bürgerhinweise ein, wird diesen sofort nachgegangen und es erfolgt im zeitlich vertretbaren Rahmen eine Sonderreinigung.

4.         Verbesserung der Sauberkeit des Toilettenhauses

Die Toilettenanlage am Vogelstangsee wurde zwischenzeitlich saniert und mit einer Zeitschließung versehen.

Diese ermöglicht den Zugang in der Zeit zwischen 06:00 Uhr morgens und 22:00 Uhr abends. Sie ist vom 01.04. bis 31.10. geöffnet und in der „Winterzeit“ geschlossen.

In der Zeit vom 01.04. bis 30.04. sowie vom 01.10. bis 31.10 wird die Reinigung einmal täglich durchgeführt.

In der Zeit vom 01.05. bis 30.09 wird die Reinigung in der Anlage 2 x täglich durchgeführt (Montag bis Sonntag). Dies ist notwendig, da in diesem Zeitraum der Badesee stärker frequentiert und hierdurch auch die Toilettenanlage häufiger besucht wird.

Die Reinigung wird wöchentlich mehrfach von Außendienstmitarbeiter*innen des Fachbereichs Bau- und Immobilienmanagement (FB 25) auf Reinigungsqualität und Schäden kontrolliert und dokumentiert.

Seit dem Einbau der „Zeitschließung“ sind keine Vandalismus-Schäden mehr zu verzeichnen.

Aufgrund der regelmäßig durchgeführten Kontrollen, sieht FB 25 aktuell keine Notwendigkeit, die Reinigungshäufigkeit zu erhöhen.

5.         Vermarktung durch EPM:

Die Grünanlage Vogelstangsee wird nicht von der EPM vermarktet. Bisher hat der Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement mit interessierten Antragsteller*innen in Abstimmung mit der Abteilung Grünflächen im zuständigen Eigenbetriebe Stadtraumservice die dazu erforderlichen Nutzungsverträge abgeschlossen. Mit Bildung des Eigenbetriebes Stadtraumservice hat dieser dafür die Verantwortung übernommen.

a)         Eiswagen

In jüngster Vergangenheit hat die Vertragsabteilung im EB 76 bisher nur einen Eiswagen zeitlich begrenzt genehmigt. Der neue Vertrag wurde bisher noch nicht unterzeichnet und betrifft einen festen Standplatz in der Nähe der Badestelle im Uferbereich Nähe Wallstadt.

Alte Nutzungsüberlassungen sind mittlerweile ausgelaufen.

b)         Grillwagen.

Hier sind dem EB 76 keine Anträge bekannt. Aufgrund aktueller Überlegungen (s. I-Vorlage zum Versand V233/2022) wäre grundsätzlich eine Möglichkeit in der Nähe des Toilettenhauses gegeben. Bei den gewerblichen Nutzungen auf öffentlichen Flächen sollten die Ziele einer Abfallvermeidung, insbesondere Verzicht auf Plastik und Sauberkeit im Umfeld solcher Flächen im Vordergrund stehen. Siehe hierzu auch I-Vorlage V099/2022 „Sauberkeitsoffensive in Mannheim“.

6.         Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten des Toilettenhausgebäudes:

a)         für einen kleinen Kiosk

b)         als Räumlichkeit für die Rettungswache

Beide zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten werden von der Verwaltung im Toilettengebäude nicht weiterverfolgt (I-Vorlage zum Versand V233/2022).

7.         Entwicklung der Parksituation:

a)         Wie wird der ausgeschilderte Parkplatz bei den Sportanlagen angenommen?

In den vergangenen Jahren hatte sich die Parkraumsituation an schönen Sommertagen mit hohen Besucherzahlen als problematisch erwiesen. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung Maßnahmen zum geordneten Parken ergriffen. Das zusätzliche Parkraumangebot im Bereich der Sportanlagen wird durch die Besucher*innen der Vogelstangseen angenommen.

b)         Parksituation im Gebiet Wallstadt Nord, insbesondere in der Storchenstraße

Auf Grund der Corona-Situation kam es im Jahr 2021 zu einer deutlichen Steigerung der Einsätze im Bereich der Vogelstangseen. Das Naherholungsgebiet wurde, auf Grund der zum Teil geschlossenen Schwimmbäder, im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich stärker frequentiert. Im Jahr 2022 hat sich die Situation wieder entspannt. Zu einer Entspannung der Parksituation vor Ort haben in diesem Zusammenhang auch die Erweiterung des AHV-Bereiches (Absolutes Halteverbot) in der Storchenstraße sowie das zusätzliche Parkplatzangebot im Bereich der Sportanlagen beigetragen.

Auswertung der Einsätze und Fallzahlen 2021/2022:

Auswertezeitraum 01.01. bis 31.12.2021:

Im Jahr 2021 war der zuständige Außendienst des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim an 130 Einsatztagen zu unterschiedlichen Zeiten vor Ort.

Es wurden bei den Einsätzen insgesamt 354 Verwarnungen in der Storchenstraße ausgestellt – davon 131 Verwarnungen an Sonntagen und 223 Verwarnungen an Werktagen.

Im Trollblumen Weg wurden 7 Verwarnungen ausgestellt – 3 Verwarnungen erfolgten an einem Sonntag und 4 Verwarnungen an Werktagen.

Auswertezeitraum 01.01. bis 04.09.2022

Im Jahr 2022 war der zuständige Außendienst des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim bis dato an 56 Einsatztagen zu unterschiedlichen Zeiten vor Ort. Es wurden bei den Einsätzen insgesamt 92 Fahrzeuge in der Storchenstraße beanstandet – davon 47 Beanstandungen an Sonntagen und 45 Beanstandungen an Werktagen.

Im Trollblumen Weg wurden insgesamt 10 Fahrzeuge verwarnt – 2 Verwarnungen erfolgten an Sonntagen und 8 Verwarnungen an Werktagen.

8.         Attraktivieren der Spielsituation durch eine Bewegungslandschaft.

Hierzu hat der FB 58 Jugendamt und Gesundheitsamt dem EB 76 die Ergebnisse der Stadtteilversammlung für Kinder und Jugendliche in Wallstadt mitgeteilt. Demnach wurde dort an die Verwaltung kein konkreter Vorschlag für eine Bewegungslandschaft am Vogelstangsee herangetragen.

Vielmehr hat die Bürgerdienstleitung auf Nachfrage mitgeteilt, dass seitens der Bevölkerung zur sportlichen Betätigung die Bereitstellung von Bewegungsspielangeboten für jedes Alter gewünscht wird.

Der Eigenbetrieb Stadtraumservice begrüßt solche Vorschläge, kann jedoch die Planung und Bereitstellung aufgrund anderer Prioritäten im aktuellen und kommenden Haushaltsjahr nicht darstellen. Im Bestand stehen dem EB 76 in der Regel nur Mittel zur Sanierung und Aufwertung bestehender Kinderspielplätze und Spielanlagen nach Spielplatzkonzept zur Verfügung.

Auf Wunsch kann die Grünflächenverwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit in der Sitzung auf weitere Hinweise der Stadtteilversammlung für Kinder und Jugendliche Wallstadt eingehen.

Dr. Kurz / Specht /Grötsch / Eisenhauer / Prof. Dr. Pretzell

Tempo 30 in der westlichen Mosbacher Straße

Derzeit gilt noch Tempo 50 in der westlichen Mosbacher Straße. In vielen anderen Mannheimer Straßen (z. B. recht neu: in Feudenheim die Hauptstraße, der Aubuckel und der Wingertsbuckel) gilt nun Tempo ganztags oder zumindest von 22 bis 6 Uhr

Die Kurve in der westlichen Mosbacher Straße ist eng und unübersichtlich und hat auf der einen Seite Wohnbebauung und auf der anderen Seite Kleingartenanlage mit Gastronomie, Jugendtreff, Felder zum Selbst-Blumenpflücken, den Hundespielplatz und die einzige, stark genutzte, Haltestelle der Straßenbahnlinie 7 in Wallstadt. Dies führt zu entsprechendem Verkehr mit Nutzungskonflikten. Erschwerend hinzu kommt der sehr enge Rad- und Fußweg auf der Nordseite.

Gibt es auch n ach aktueller Rechtslage noch Ausschluss-Gründe, das westliche kurze Stück der Mosbacher Straße auch in die 30er-Zone aufzunehmen? Der Bezirksbeirat bittet sehr hierum.

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach StVO können Tempo 30-Zonen nur in untergeordneten Straßen eingerichtet werden, die in Wohngebieten liegen. Der genannte Abschnitt der Mosbacher Straße ist die Hauptzufahrt nach Wallstadt mit nur einseitiger Wohnbebauung, die u.a. baulich getrennte Radwege und zahlreiche Markierungen aufweist, und entspricht somit nicht dieser Vorgabe.

Eine Reduzierung der nach StVO innerorts vorgegebenen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h (Strecke 30 km/h) kann darüber hinaus aus weiteren Gründen erfolgen:

Verkehrssicherheit – Dies ist nach der StVO nur zulässig, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage, z.B. wegen Unfallhäufungen besteht. Anhaltspunkte für eine solche Gefahrenlage liegen der Verwaltung hier jedoch nicht vor.

Mit der vorletzten Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde es der Verwaltung zudem erleichtert, vor sogenannten „schutzwürdigen Nutzungen“, wie z.B. Kindergärten, -tagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogene Geschwindigkeits- beschränkungen von Tempo 30 km/h anzuordnen. Dies gilt jedoch nur im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Einrichtungen dieser Art, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen und im Nahbereich der Eirichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Auch diese Anordnungsvoraussetzung liegt für diesen ersten Abschnitt der Mosbacher Straße nicht vor.

Darüber hinaus kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen erfolgen. Dazu sieht der Gesetzgeber das Instrument der Lärmminderungsplanung vor. Die Stadt hat damit ein Instrument zur Verfügung, welches unabhängig von dem Vorliegen einer Gefahrenlage die Umsetzung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ermöglicht. Diese besteht zum einen aus der Lärmkartierung (veröffentlicht unter www.gis-mannheim.de), mit welcher die Lärmbelastung im Stadtgebiet erfasst wird und zum anderen aus dem Lärmaktionsplan. Dieser soll mögliche Lärmprobleme und Lärmauswirkungen regeln.

Im ersten Lärmaktionsplan lagen die Auslösewerte zur Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen bei 75 dB(A) ganztags (Lden) und 65 dB(A) nachts (Lnight). Im aktuellen Lärmaktionsplan sind diese bereits um 5 dB(A) auf 70 dB(A) ganztags und 60 dB(A) nachts abgesenkt worden. Es ist vorgesehen, bei der kommenden Überarbeitung die Auslösewerte weiter abzusenken. Die Aktualisierung der Lärmkartierung soll im dritten Quartal 2022 abgeschlossen sein. Darauf aufbauend erfolgt dann eine erneute Überprüfung des auf der Kartierung basierenden Lärmaktionsplans. Damit werden sukzessive die Lärmbelastungsschwerpunkte im Stadtgebiet überprüft und abgearbeitet. Die Lärmminderungsplanung ist damit als ein dauerhaftes Instrument  zu verstehen, welches nach und nach die hohen Lärmbelastungen im Stadtgebiet von Mannheim ermittelt, mögliche Lärmschutzmaßnahmen entwickelt und stadtweit koordiniert.

Entlang der westlichen Mosbacher Straße wurden die Auslösewerte bisher nicht erreicht. Mit den abgesenkten Auslösewerten wird auch der westliche Abschnitt der Mosbacher Straße erneut überprüft. Ob hier eine aber letztlich eine Überschreitung der Schwellenwerte vorliegt und der Lärmaktionsplan dann Maßnahmen vorsieht, ist derzeit noch nicht absehbar.

Eisenhauer

Schäden durch städtische Bäume in der Miltenberger Straße

Ein städtischer Baum im Fußweg Miltenberger Straße hat mit seinen mächtigen Wurzeln ca. 20 Jahre nach der Pflanzung die Randsteine zum angrenzenden Grundstück im Rohrkolbenweg angehoben und die dortige Mauer zerstört, die aufgrund der unterschiedlichen Geländehöhen benötigt wird. Die Anlieger sahen sich gezwungen, hier umfangreiche und langwierige Erdarbeiten mit neuer verstärkter Befestigung ausführen zu lassen. Es steht zu befürchten, dass sich ähnliche Vorkommnisse bei weiteren Anwohnergrundstücken wiederholen werden.

Zudem gab es bereits häufig Beschwerden, dass hier nicht einheimische Bäume gepflanzt wurden, die unattraktive holzartige Früchte und große Mengen sehr großer Blätter abwerfen. Die Bäume werden vielfach als ausgesprochen unpassend oder hässlich bezeichnet. Auch mehrere Meter lange schwere Äste sind bereits mehrfach abgebrochen und herabgefallen.

Hier erscheinen kleinere, einheimische, Bäume als geeigneter gegenüber der derzeitigen Bepflanzung. Auch der gültige Bebauungsplan gibt eine einheimische Bepflanzung vor. Ist diese Bestimmung auch für die Stadt selbst bindend? Auch ansonsten sollte die Stadt bei Bepflanzungen mit gutem Beispiel vorangehen.

Müssen die Bäume also entfernt und geeignete Bäume in ausreichendem Abstand zu den Grundstücken gepflanzt werden? Diese sollten dann deutlich kleinere Wurzeln haben oder die Wurzeln in die Tiefe statt in die Breite ausbilden. Hinzutreten könnten Gebüsche wie z. B. Feuerdorn, um die Nutzung als Hundekotwiese zu erschweren und Vögeln Rückzugsmöglichkeiten zu bieten.

Oder sieht die Stadt eine andere geeignete Lösung, um den geschilderten Problemen abzuhelfen?

Stellungnahme der Verwaltung:

Die gesamte Baumreihe (Trompetenbäume) hat sich gut entwickelt. Die Blütenbäume wurden mit der Entstehung des Wohngebiets Wallstadt-Nord gepflanzt. Sie stehen angesichts von Größe und guter Entwicklung unter Baumschutz. Die Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim unterscheidet nicht nach einheimischen und fremdländischen Bäumen.

Im betreffenden angrenzenden Garten wurden von Anlieger*innen Schäden an der Einfassung durch einwachsende Wurzeln festgestellt. Bei der Erneuerung der Grenzmauer und Zaunanlage wurden vom Gartenbesitzer die eingewachsenen Baumwurzeln entfernt. Mit einem Zugversuch wird der Eigenbetrieb Stadtraumservice die Standfestigkeit des Baumes wegen des einseitigen Wurzelverlusts prüfen lassen. Wenn der Baum weiterhin standsicher ist und erhalten werden kann, wird hier im Grenzbereich ein Wurzelschutz mit Folie eingezogen.

Die Bäume werden insgesamt mindestens einmal im Jahr kontrolliert und für ihren weiteren Erhalt gepflegt. Sollte in Zukunft ein Austausch von Bäumen erforderlich werden, wird – nach dem Vorschlag des BBR – eine heimische Baumart gewählt.

Prof. Dr. Pretzell

Sicherheitsbeeinträchtigungen durch parkende Fahrzeuge in Wallstadt

Die Parksituation in Wallstadt ist an vielen Stellen bedenklich hinsichtlich der Sicherheit.

Der Bezirksbeirat regt an, dass probeweise ein kompletter Feuerwehrzug die Storchenstraße, die Kormoranstraße, die Frankenstraße und die verkehrsberuhigten Bereiche in Wallstadt sowie die weiteren Bereiche in Wallstadt, bei denen der Stadt, der rnv, der Feuerwehr, der Polizei oder dem Rettungsdienst diesbezügliche Probleme bekannt sind, durchfährt und über das Ergebnis berichtet. Hierfür eigenen sich besonders Werktage (außerhalb der Schulferien) nach 17 Uhr. Solche Termine sollten vom KOD begleitet werden.

Mit der Stellungnahme der Verwaltung zum BBR-Anliegen VzV0055/2022 („Schaffung von Parkraum für Wohnmobile“) wird das Problem des Wohnmobil Parkens in der Klinkenberger Straße, Atzebuckelstr. und an anderen Orten in Wallstadt nicht gelöst. Der Bezirksbeirat wünscht insofern eine strengere Ahndung von Parkverstößen und schnellere Reaktion auf diesbezügliche Beschwerden und Maßnahmen zu ergreifen, um die StVo durchzusetzen.

Insbesondere wäre zu nennen:

•           Gehwegparken nur noch höchstens sehr kurzzeitig dulden

•           Parken außerhalb markierter Parkflächen konsequent ahnden

•           Verbleibende Durchfahrtsbreite kontrollieren und ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten

•           Verstärkt platzsparendes parken einfordern

•           Gegen Sichtbehinderung durch parkende Wohnmobile vorzugehen.

Eine etwas strengere Behandlung von großen Fahrzeugen ist angebracht und stellt insofern keine Ungleichbehandlung dar, als die erhebliche Sichtbehinderung von z.B. Wohnmobilen eine ungleich größere Gefahr für Fußgänger bedeutet, als dies etwa bei normal großen PKWs der Fall ist.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Parksituation in Wallstadt wie auch in vielen anderen Stadtteilen im Stadtbezirk ist durchaus bekannt. Dennoch kann die Verwaltung eine solche Befahrung der Stadtbezirke, wie sie der Bezirksbeirat vorschlägt, nicht befürworten. In der Regel ist bei einer probeweisen Befahrung mit einem kompletten Feuerwehrzug die vorgefundene Situation in den seltensten Fällen deckungsgleich mit einem Ernstfall.

Die stetig steigende Anzahl an Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehrsraum stellt nicht nur die Stadt Mannheim zunehmend vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Parkraum ist endlich und es stehen schlichtweg nicht mehr ausreichend Flächen im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung. Ebenso führen Bautätigkeiten dazu, dass sich die Flächenkapazität verringert. Dies führt gezwungenermaßen in Bereichen mit hohem Parkdruck zu vermehrten Verkehrsverstößen gerade im ruhenden Verkehr zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmenden auf den Gehwegen.

Solche Umstände sind mit den vorgeschlagenen Befahrungen nicht zu lösen, daher sieht die Verwaltung davon ab.

Eine flächendeckende, rund-um-die-Uhr stattfindende Kontrolltätigkeit durch das Außendienstpersonal des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung ist weder in Wallstadt noch in anderen Stadtbezirken umsetzbar. Die Verteilung der Kräfte in der Verkehrsüberwachung orientiert sich ausschließlich am objektiven Bedarf. Örtlichkeiten, an denen es gehäuft zu Verstößen kommt, werden mit entsprechend größerer Intensität bei der Einsatzplanung berücksichtigt. Aufgrund der Aufgabenvielfalt und mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet ist es nicht möglich, dass die Mitarbeitenden zu jeder Zeit an jedem Ort Verstöße, die begangen werden, auch ahnden können. So gibt es Stadtteile, welche lediglich einmal wöchentlich (z.B. Wallstadt oder Feudenheim) kontrolliert werden müssen, da der Parkdruck deutlich geringer ist als beispielsweise in der Innenstadt, im Jungbusch oder in der Neckarstadt, wo mehrmals täglich bestreift wird. Im Rahmen dieser Kontrollen wird insbesondere behinderndes Parken sowie Parken in sicherheitsrelevanten Bereichen kostenpflichtig verwarnt.

Im Übrigen wurden in der Zeit vom 01.01. – 30.09.2022 in Wallstadt insgesamt 760 Verwarnungen erteilt, davon alleine 93 wegen unerlaubtem Parken auf dem Gehweg.

Die gewünschte „strengere Behandlung von großen Fahrzeugen“ ist nicht umsetzbar. Möglich ist lediglich eine Beanstandung von besonderen Verstößen gegen eine explizite Beschilderung.

Eine Sichtbehinderung durch Wohnmobile in Kreuzungsbereichen ist gleichermaßen zu ahnden wie eine solche durch Pkw, da Parken in Kreuzungsbereichen grundsätzlich unzulässig ist und für Fußgänger eine Gefahr darstellt.

Specht

Verkehrskontrollen Römerstr./Einmündung Herrmannstraße Tempo 30 Zone

Bürger beklagen, dass Autos in der Römerstraße auf Höhe der Herrmannstraße die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht einhalten und dort stark beschleunigen. Das treffe auch auf die rnv-Busse am Abend zu. Sie bitten um Kontrollen vor Ort am frühen Abend.

Der Bezirksbeirat unterstützt diese Anregung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung führt regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in der Römerstraße im Rahmen der Schulwegüberwachung innerhalb des Umfeldes der Wallstadt- Grundschule durch.

Des Weiteren befindet sich seit rund einem Jahr in der Römerstraße 29 unmittelbar vor der Schule eine Displaytafel, um die Verkehrsteilnehmenden durch die Begriffe „Langsam“ bei überhöhter sowie „Danke“ bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit hinsichtlich ihres Fahrverhaltens zu sensibilisieren.

Bisher lagen der Verwaltung jedoch keine Erkenntnisse über erhöhte Geschwindigkeiten im Kreuzungsbereich Römerstraße / Herrmannstraße vor. Um die von den Bürger*innen dort wahrgenommenen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verifizieren, wird ein verdeckt erfassendes Gerät installiert, welches Auskunft über die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Art und Anzahl der Fahrzeuge gibt. Aufgrund der hohen Nachfrage und dem stadtweiten Einsatz der zur Verfügung stehenden Geräte ist eine Anbringung jedoch frühestens in 3-4 Monaten möglich. Sofern zu den sicherheitsrelevanten Zeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden überschritten werden, folgen dort zu den ermittelten Zeiten im Rahmen der Regelüberwachung Echtmessungen mit der Folge der Ahndung der Verkehrsverstöße.

Die RNV GmbH wurde ferner gebeten, ihr Fahrpersonal ausdrücklich auf die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten allgemein im Stadtgebiet und im Besonderen in Wallstadt und der Römerstraße hinzuweisen.

Specht

Dezernat I – Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung

Schaffung einer gefahrlosen Straßenüberquerung der Alemannenstraße

Es fehlt eine gefahrlose Straßenüberquerung der Alemannenstraße, deren Kreuzung sowie die Gotenstraße Richtung Bushaltestelle sowie Gewerbegebiet mit Einkaufsmärkten (Aldi) für körperliche eingeschränkte Personen sowie Kinder kommend von der Haltestelle Wallstadt Ost. Dadurch ist das Unfallrisiko erhöht.

Gerade BewohnerInnen des Carl-Benz-Seniorenzentrums nutzen die Einkaufsmöglichkeit der dort befindlichen zwei großen Supermärkte sowie weiterer Geschäfte und sind durch ihre körperlichen Einschränkungen vermehrt gefährdet. Auch erblindete Personen benötigen vermehrt Hilfestellungen – insbesondere durch die Zunahme geräuschloser Elektrofahrzeuge.

Stellungnahme der Verwaltung:

Über eine Bürgeranfrage zum Thema Schulweg wurde der Verkehrsplanung bereits die Sachlage in der Alemannenstraße südlich der Bahntrassen übermittelt. Aufgrund dessen ist eine Sachstandsermittlung in Bearbeitung.

Etwa 150m südlich, an der Kreuzung Alemannenstraße / Keltenstraße, befindet sich aktuell eine Querungshilfe mit vorgezogenem Seitenraum in der Vorplanung. Im Zuge dessen soll die vorhandene Bushaltestelle Alemannenstraße barrierefrei ausgebaut und in die Nähe des Kreuzungsbereiches versetzt werden. An diese Maßnahme wird die Ausweitung der Tempo-30- Zone gekoppelt. Somit soll zwischen der Kühlsheimer Straße und den Straßenbahngleisen / Tauberbischofsheimer Straße die Alemannenstraße in dieTempo-30-Zone integriert werden. Ein Ämteranschreiben diesbezüglich wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2021 erfolgen.

Nach den einschlägigen Regelwerken der Forschungsgesellschaft sind in Tempo-30-Zonen separate Querungshilfen für den Fußgänger entbehrlich. Im gesamten Verkehrsbereich ist mit querenden Fußgängern zu rechnen. Zudem empfiehlt das Regelwerk EFA 2002 (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) unabhängig der Tempo-30-Zone Querungsanlagen, wenn ein ausgeprägter Querungsbedarf vorliegt und die Verkehrsstärke mehr als 1.000 Kfz / Spitzenstunde im Querschnitt, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, beträgt. Darüber hinaus sind Querungsanlagen entbehrlich, wenn kein besonderer Querungsbedarf besteht und die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde unter 500 / 250 Kfz, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 / 50 km/h, liegt.

Sowohl in der Alemannenstraße, als auch in der Gotenstraße sind die Belastungszahlen für eine separate Querungsanlage nicht gegeben. Daher werden an dieser Stelle keine zusätzlichen Querungshilfen eingeplant.

Eisenhauer

Abgesenkter Bordstein vor dem Markthaus in der Mosbacher Straße

Um auf den Bürgersteig beim Marktkauf barrierefrei zu kommen, müssen Personen den abgesenkten Bordstein beim Bossert benutzen. Um von dort zum Marktkauf zu gelangen, muss eine Engstelle passiert werden, sodass es für Menschen mit Rollator, Fahrräder mit Anhängern oder Eltern mit Kinderwägen schwierig fällt.

Wir bitten daher, die Situation vor Ort zu prüfen und zu entschärfen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung sieht eine barrierefreie Erschließung über den Fußgängerlängsverkehr als gegeben. Eine weitere Möglichkeit zur Querung gibt es ca. 30 m weiter auf der Höhe der Mosbacher Str. 9 – 11.

Ein Fußgängerüberweg wäre vom Straßenbaulastträger zu bauen und zu finanzieren. Dies ist hier räumlich nicht möglich. Gehwegabsenkungen zur besseren Erschließung von Privatgrundstücken sind von den Anliegern zu beauftragen und zu finanzieren.

Der Betreiber des Markthauses kann einen Antrag auf Gehwegabsenkung beim Eigenbetrieb Stadtraumservice stellen. Nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg wären die Kosten für solche Umbauten im Straßenraum von der Antragsteller*in zu tragen.

Hierzu kann Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter im EB Stadtraumservice aufgenommen werden:

Herr Besnik Gorqaj

Besnik.gorqaj@mannheim.de

+49 621 293 8403

Um sicherzustellen, dass der ohnehin schmale Gehweg frei vom ruhenden Verkehr bleibt, wird von der Verwaltung ein Halteverbot geprüft.

Prof. Dr. Pretzell

Umsetzung des Spielplatzkonzepts von 2016

1. Ist das Spielplatzkonzept aus dem Jahr 2016 vollständig umgesetzt?

[…]

5. Wie bewertet die Verwaltung insbesondere das Angebot in den Stadtteilen Vogelstang und Wallstadt? Wie hat sich dort der Bestand in den vergangenen Jahren verändert?

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.: Nein. Es handelt sich um ein 10-Jahres-Programm.

[…]

Zu 5.: In Wallstadt besteht grundsätzlich kein Defizit an öffentlichen Spielplätzen.

[…]

Dr. Kurz / Prof. Dr- Pretzell

Aufstellung von Sitzbänken

Aus der Bürgerschaft kam der Wunsch, an dem Fuß- und Radweg (Miltenbergerstr.) entlang der Straßenbahnschienen zwischen Haltestelle Wallstadt-Bahnhof und Wallstadt-West Sitzbänke in ausreichender Anzahl nebst Mülleimer aufzustellen.

Ebenso soll geprüft werden, wo auf dem Weg vom Rathaus Wallstadt zum Friedhof Sitzbänke aufgestellt werden können.

Gerade für ältere Mitbürger/innen ist der Weg zum Naherholungsgebiet am Vogelstang See oder zum Friedhof mitunter sehr lang. Eine Sitzgelegenheit für eine Pause auf dem Weg ist hier

angemessen und erhöht die Lebensqualität der Menschen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Teile der Bevölkerung und der BBR Wallstadt wünschen sich entlang von Geh- und Radwegen Sitzbänke. Die Verwaltung hat die BBR-VzV0060/2021 am 19.03.2021 mit folgender Begründung abgelehnt:

Der Eigenbetrieb Stadtraumservice unterhält als Straßenbaulastträger im Straßenraum und auf Stadtplätzen Bänke, die im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen geplant und finanziert werden. Ansonsten werden vornehmlich Parkbänke in Grünanlagen vorgehalten. (Dies sind im gesamten Stadtgebiet rund 4 000 Parkbänke und 4 150 öffentliche Abfallbehälter.)

Für den Unterhalt von Stadtplätzen und Grünanlagen inklusive der Ausstattungen erhält der Eigenbetrieb Stadtraumservice einen im Haushaltsplan festgelegten Zuschuss. Aufgrund der stetigen Aufgabenzuwächse durch die gesteigerte Nutzung der Grün- und Freianlagen, die grundsätzlich positiv zu bewerten ist, sind die Unterhaltungsbudgets für Grünanlagen und Stadtreinigung sehr begrenzt und lassen keine nennenswerten Erweiterungen des Mobiliars mit Papierkörben im laufenden Wirtschaftsplan zu. Die Aufstellungskosten belaufen sich – ohne Unterhaltungskosten – für eine Bank mit Papierkorb auf ca. 1.500 EUR. Bei angenommenen 10 Standorten entstünden somit  Aufwendungen von ca. 15.000 EUR.

Die vorgeschlagenen Strecken/Standorte wurden auf Realisierbarkeit

überprüft. Sie sind auf den öffentlichen Rad- und Fußwegen (verlängerte Miltenbergerstraße) nach Rücksprache mit der Verkehrsbehörde aus Sicherheitsgründen räumlich nicht möglich. Der Weg hat eine Breite von ca. 3 m und wird von Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden intensiv genutzt. Ebenso sind die Gehwege zum Friedhof mit vorgelagerten Parkzonen und angrenzenden Privatgärten für öffentliche Bankstandorte nicht ohne räumliche Veränderungen nutzbar.

Für weiterreichende Prüfungen und Planungen von Ruhezonen in Wallstadt stehen der Verwaltung in diesem Jahr – auch wegen der begleitenden Maßnahmen zur BUGA 2023 – keine Kapazitäten zur Verfügung.

Falls […] Fraktionen am Vorhaben weiterhin festhalten möchten, schlägt die Verwaltung die Eingabe zum Etat 2023 vor.

Dr. Kurz / Prof. Dr- Pretzell

In eigener Sache

SPD-Bezirksberäte im Zeitraum 2019-2024

Die Gemeinderatswahl 2019 hatte auch Auswirkung auf die Zusammensetzung der Bezirksbeiräte. Das Stimmergebnis in Wallstadt führte zu folgender Verteilung im aktuellen Bezirksbeirat: CDU 4, SPD 3, Grüne 2 – AfD, FDP und ML jeweils 1 Sitz. Bei der CDU gab es Austritte und Umzüge, aktuell gibt es daher folgende geänderte Verteilung: CDU: 1 (zuzüglich 2 parteilos und 1 Sitz vakant), SPD 3, Grüne 2 – AfD, FDP und ML jeweils 1 Sitz.

Die SPD hatte 2019 im Bezirksbeirat Wallstadt einen Sitz verloren. Vielleicht haben wir damals nicht klar genug gemacht, dass die Stimmen für die Gemeinderatswahl in Wallstadt auch über die Verteilung im Bezirksbeirat entscheiden. Oder Sie hatten andere Gründe für diese Stimmverteilung? Wir werden weiterhin sehr engagiert für Wallstadt kämpfen. Was können wir aus Ihrer Sicht besser machen?

Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage

und einen guten Start in das Neue Jahr 2023!

Ihre SPD Bezirksbeiräte in Wallstadt

Sprecher Thorsten Schurse, Janec Gumowski, Christel Spohni

Bildquellen

  • BBR Wallstadt: SPD Mannheim | CC0

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