SPD kritisiert Entfall der „Sozialklausel“ bei städtischer Ausschreibung zur Spielplatzreinigung
Im Zuge der Ausschreibungsrunde 2025 der Stadt Mannheim zur Spielplatzreinigung wurde vonseiten der Stadtverwaltung erstmals auf die Verankerung einer „Sozialklausel“ verzichtet. Diese gewährleistete bisher, dass eine gewisse Anzahl an Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigt sowie die Betreuung durch sozialpädagogisches Fachpersonal nachgewiesen werden müssen. Die SPD im Mannheimer Gemeinderat kritisiert dieses Vorgehen der Stadtverwaltung, welches dazu führte, dass die Auftragsvergabe lediglich nach dem Preiskriterium stattfand. Die Beschäftigungsträger Gemeinschaftswerk Arbeit und Umwelt e.V. sowie BIOTOPIA gGmbH, die sich seit 20 Jahren an den Ausschreibungen beteiligen, verlieren in der Folge bis zu 50 Prozent ihres bisherigen Auftragsvolumens. Mehreren Beschäftigten, die über das Teilhabechancengesetz wieder einen Arbeitsplatz gefunden haben, droht jetzt die Entlassung und der Rückfall in den Bezug von Transferleistungen.
„Mannheim befindet sich in einer finanziell schwierigen Situation“, so der Fraktionsvorsitzende Reinhold Götz. „Wenn allerdings in diesem Maße zulasten der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik agiert wird, ist für uns eine Grenze überschritten. Die Stadtverwaltung hat bei der Ausschreibung zur Spielplatzreinigung sehenden Auges ermöglicht, dass gewinnorientierte Anbieter die gemeinnützigen Träger ausstechen. Soziale Projekte, die langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen Arbeits- und Arbeitserprobungsplätze bieten, stehen damit zur Disposition. Wir fordern daher von der Stadtverwaltung, die ‚Sozialklausel‘ in der nächsten Ausschreibung wieder zu verankern. Mannheim braucht keinen Sparkurs mit der Brechstange, sondern strategisch kluge und nachhaltige Antworten auf die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen.“
„Dieser neue Kurs der Stadtverwaltung bereitet uns durchaus Sorgen“, so der Sprecher für Arbeit, Dr. Stefan Fulst-Blei MdL. „Menschen, die nach langer Arbeitslosigkeit in eine sinnstiftende Tätigkeit gebracht wurden und ihre Aufgaben auf den Spielplätzen zufriedenstellend verrichtet haben, fallen damit zurück in die Abhängigkeit von Transferleistungen. Städtische Ausschreibungen dürfen aber nicht allein die Kosten in den Mittelpunkt stellen, sondern müssen einem gelingenden Zusammenleben unserer Stadtgesellschaft zuträglich sein. Das beinhaltet ein kommunales Mitwirken an fairen Chancen auf Bildung sowie an der Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt. Ansonsten droht, dass bei Ausschreibungen zukünftig auch Betriebe ohne Tarifbindung oder Engagement im Bereich Ausbildung Berücksichtigung finden.“
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